Teilnahmebedingungen
Anmeldeverfahren
- Anmeldeadresse
- Teilnahmevoraussetzungen und Zahlungsweise
- Zusage/Absage von Lehrgangsplätzen
- Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen
- Lehrgangsänderungen
Organisatorische Hinweise
- Lehrgangsbeginn/Veranstaltungsort
- Unterbringung/Verpflegung
- Fahrtkostenzuschuss
Anmeldeverfahren
Die Anmeldung ist online oder schriftlich mittels Anmeldeformular möglich. Anmeldungen werden nur über das Onlineverfahren oder auf dem (Papier-)Anmeldeformular wirksam. Telefonisch können keine Anmeldungen erfolgen.
Das Anmeldeformular befindet sich als Kopiervorlage am Ende des Lehrgangsprogamms (Seite 92). Es kann auch als pdf-Datei hier abgerufen werden.
Das vollständig ausgefüllte Formular ist unter den angegebenen Adressen per Fax, Post oder E-Mail an das Bildungswerk zu senden. Anmeldungen können nur bearbeitet werden, wenn die Formulare vollständig ausgefüllt werden! Bitte auch die Gliederung und den Landesverband mit angeben.
1. Anmeldeadresse
DLRG Bundesgeschäftsstelle - Bildungswerk
Im Niedernfeld 2
31542 Bad Nenndorf.
Fax: 0 57 23 / 9 55 4 39
E-Mail: bildungswerk@dlrg.de
Jede Anmeldung wird mit einer Postkarte beantwortet. Für Ihre evtl. auftretenden Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bildungswerkes gerne zur Verfügung: Tel: 0 57 23 / 9 55-4 33.
Von Rückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen!
2. Teilnahmevoraussetzungen und Zahlungsweise
Die Teilnahme an einem Lehrgang ist grundsätzlich an die Erfüllung der Voraussetzungen gebunden. Auf dem Anmeldeformular ist anzukreuzen, ob die Teilnahmevoraussetzungen erbracht werden. Die Nachweise darüber sind als Kopie der Anmeldung für diesen Lehrgang beizufügen und zum Lehrgang im Original mitzubringen. Beabsichtigt der Interessent eines bestimmten Lehrganges weitere Lehrgänge belegen zu wollen, sind die Teilnahmevoraussetzungen zu jedem dieser Lehrgänge dem Anmeldeformular erneut beizulegen. Anderweitig erworbene und anerkennungsfähige Voraussetzungen sind der schriftlichen Anmeldung beizufügen. Ihre Anerkennung ist zu beantragen.
Sollten die Teilnahmevoraussetzungen bis zum Meldeschuss nicht nachgewiesen werden können, kann eine Zulassung zum Lehrgang nicht erteilt werden, und es werden Stornokosten von mindestens 50,- € in Rechnung gestellt. Sollten die Teilnahmevoraussetzungen zum Lehrgang nicht im Original vorgelegt werden können, kann der Lehrgangsleiter in Abstimmung mit dem Leiter Ausbildung des Präsidiums nach Prüfung bei Lehrgangsbeginn eine Nichterstattung der Fahrtkosten verfügen, die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung an den Nachweis der Voraussetzung knüpfen oder/und eine Teilnahme verwehren. Die gezahlte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
Je Gliederung/Ortsgruppe/Verein der DLRG können bei Verfügbarkeit maximal 2 Anmeldungen bei der Anmeldung zu einem identischen Lehrgang zugelassen werden. Weitere Personen aus dieser Gliederung werden in eine Warteliste aufgenommen. Zum Meldeschluss ist – bei freien Lehrgangsplätzen – die Zulassung weiterer Personen über 2 Teilnehmer hinaus entsprechend der Reihenfolge auf der Warteliste möglich.
Das Bildungsangebot richtet sich primär an DLRG-Mitglieder. Für die Inanspruchnahme der ermäßigten Teilnehmergebühr ist deshalb die Mitgliedschaft in der DLRG Voraussetzung. Diese ist auf Verlangen nachzuweisen. Teilnehmer, die nicht DLRG-Mitglied sind müssen vergleichbare fachliche Voraussetzungen nachweisen können und haben eine höhere Teilnehmergebühr zu zahlen.
3. Teilnehmerbeitrag
Sie erhalten nach Meldeschluss eine Lehrgangseinladung. Mit Erhalt der Lehrgangseinladung ist die Zahlung des Teilnehmerbeitrages zu leisten.
Zahlungsmöglichkeiten:
1. Sie erteilen der DLRG e. V. die Ermächtigung zum einmaligen Einzug des Teilnehmerbeitrages.
oder
2. Sie zahlen den Teilnehmerbeitrag auf das Konto der DLRG e. V.
Kontonummer: 730 6789 000
bei der Volksbank in Schaumburg e. G.
BLZ 255 914 13
Mit der Überweisung sind der Name und die Lehrgangsnummer anzugeben. Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht möglich!
Der Teilnehmerbeitrag muss vor Lehrgangsbeginn vollständig bezahlt worden sein.
4. Zusage/Absage von Lehrgangsplätzen
Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Seminar-/Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Die eingegangene Anmeldung wird durch eine Postkarte bestätigt. Sie enthält ggf. einen Hinweis auf noch zu erbringende Teilnahmevoraussetzungen. Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Lehrgängen auf eine Warteliste gesetzt. Die künftigen Teilnehmer erhalten eine Einladung mit weiteren organisatorischen Hinweisen bis ca. 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Ist die Teilnehmerzahl erreicht und der Lehrgang ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage.
Von Rückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen!
5. Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen
Bei Stornierung der Anmeldung hat eine schriftliche Mitteilung durch den Teilnehmer persönlich zu erfolgen. Mit jedem Rücktritt ist eine Verwaltungspauschale in Höhe von 10,- € fällig.
Bei Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests erfolgt eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (abzüglich der Verwaltungspauschale in Höhe von 10,- €).
Im Falle einer Abmeldung ohne Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests werden Stornokosten einbehalten:
- mindestens 50 € bei Rücktritt ab Meldeschluss bis einen Tag vor Lehrgangsbeginn und
- 100 % der Teilnehmergebühr bei Abmeldung ab dem Tag des Lehrgangsbeginns oder im Falle eines Fehlens.
Die Meldung eines Ersatzteilnehmers begründet nicht automatisch dessen Anspruch auf einen Lehrgangsplatz.

6. Lehrgangsänderungen
Die Veranstalter behalten sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages kann damit nicht begründet werden. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.
Organisatorische Hinweise
1. Lehrgangsbeginn und Veranstaltungsort
Ab 18.00 Uhr besteht die Möglichkeit, das Abendessen einzunehmen. Der Lehrgang beginnt grundsätzlich um
19.00 Uhr. Ausnahmen von dieser Regelung sind in den Einzelausschreibungen als ergänzende Hinweise fixiert oder werden mit der Einladung zum Lehrgang mitgeteilt. Der Veranstaltungsort ist in den Lehrgangseinzelausschreibungen angegeben.
2. Unterbringung/Verpflegung
Im Teilnehmerbeitrag ist enthalten:
- Seminar-/Lehrgangsteilnahme
- Eventuelle lehrgangsbegleitende Unterlagen
- Vollverpflegung im DLRG Tagungszentrum Hotel „Delphin“ oder einem anderen Haus am Platz
- Unterbringung im modernen Doppelzimmer (mit Dusche, SAT-TV/Radio und Telefon)
Die Unterbringung erfolgt grundsätzlich im DLRG Tagungszentrum Hotel „Delphin“. Sollte aufgrund einer hohen Auslastung dieses Hotels keine weitere Unterbringung möglich sein, erfolgt die Unterbringung, insbesondere für Einzelzimmer in der nahegelegenen Rheuma-Kurklinik-Schaumburg oder einem anderen vergleichbaren Haus am Platze. Einzelzimmer im DLRG Tagungszentrum Hotel „Delphin“ werden nach Verfügbarkeit, in der Reihenfolge der Anreise vergeben. Einzelzimmerwünsche sind mit der Anmeldung anzugeben. Für Einzelzimmer ist ein Zuschlag in Höhe von 22,00 € pro Nacht fällig. Dieser ist bei der Anreise an der Rezeption des DLRG Tagungszentrums Hotel „Delphin“ zu entrichten.
3. Spezielle Unterbringungswünsche
Aufgrund der Zunahme spezieller Wünsche von Lehrgangsteilnehmern, möchten wir hiermit bereits orientierend auf einige Aspekte eingehen.
Die DLRG ist ein junger Verband, denn rund 63% der Mitglieder sind Kinder und Jugendliche. Bei den Lehrgängen des Bildungswerkes steht die Aus-, Fort- oder Weiterbildung interessierter Lehrgangsteilnehmer, die sich auf spezielle Bildungs- und Lerninhalte für ihre ehrenamtliche Arbeit konzentrieren wollen, im Mittelpunkt. Diese Konzentration erfordert möglichst optimale Rahmenbedingungen. In diesem Zusammenhang bitten wir um Verständnis, dass ein Mitbringen betreuungspflichtiger Kinder zu den Lehrgängen nicht möglich ist.
Sollte der Wunsch bestehen, Ehepartner oder Freunde nach Bad Nenndorf mitzubringen, so ist dies grundsätzlich nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Bettenkapazität für Lehrgangsteilnehmer kostenpflichtig möglich.
Das Mitbringen von Hunden zur Übernachtung in das Hotel Delphin ist nach vorheriger Absprache mit dem Hotel gestattet. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass der Aufenthalt von Hunden oder anderen Haustieren in den Seminarräumen aus lernorganisatorischen Gründen nicht ermöglicht werden kann.
4. Teilnahme und Lizenzierung
Jeder Teilnehmer erhält für die Teilnahme am gesamten Lehrgang eine Teilnahmebescheinigung. Diese dient vor allem der Vorlage bei der Gliederung. Sich aus der Teilnahme am Lehrgang ergebende Möglichkeiten einer Lizenzverlängerung sind durch die lizenzgebende Gliederung, in der Regel durch den Landesverband, zu bescheinigen.
Im Falle eines Fehlens bei Teilen des Lehrganges kann der Lehrgangsleiter in Abstimmung mit dem Leiter Ausbildung des Präsidiums nach Prüfung die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verwehren und über eine Nichterstattung der Fahrtkosten verfügen. Die gezahlte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht zurück erstattet.
5. Fahrtkostenzuschuss
Die Anreise hat grundsätzlich mit der Deutschen Bahn zu erfolgen.
Die Fahrtkosten bei Seminaren/Lehrgängen des Bundesverbandes werden für DLRG-Mitglieder nur nach Bahn AG II. Klasse günstigster Tarif erstattet, maximal jedoch in Höhe der tatsächlich entstandenen Aufwendungen. Sollten Lehrgänge in Kooperation mit Landesverbänden erfolgen (z.B. Vereinsmanager C), gilt die Reisekostenregelung des veranstaltenden Landesverbandes.
Für die Anreise von DLRG Mitgliedern mit der Deutschen Bahn müssen die Fahrkarten unter der Angabe der DLRG Großkundennummer
120 09 32
bestellt werden. Diese Großkundennummer ist an der Fahrkartenausgabe der DB anzugeben. Zur Ihrer Legitimation am Fahrkartenschalter erhalten Sie mit der Lehrgangseinladung ein entsprechendes DB-Formular.
Die Nichtbeachtung der Angabepflicht der Großkundennummer kann zur Streichung des Fahrtkostenzuschusses bzw. seiner Kürzung führen. Die Großkundennummer ist nur für Fahrten der DB zu DLRG-Zwecken gedacht. Eine private Nutzung ist nicht vorgesehen.
Bei der Bildung von PKW-Fahrgemeinschaften erfolgt die Erstattung nach der gültigen DLRG-Reisekostenordnung. Um die Fahrtkostenerstattung bei der PKW-Nutzung so gering wie möglich zu halten, sind Fahrgemeinschaften zu bilden. Hierzu werden mit den Seminar-/Lehrgangseinladungen die jeweiligen Teilnehmerlisten (die nur für diesen Zweck vorgesehen sind) als Anlage beigefügt.
Bei Seminaren-/Lehrgänge der DVV werden Fahrtkosten in maximaler Höhe von 51,00 € erstattet.
Bei Seminaren-/Lehrgängen der ILSE gelten gesonderte Fahrtkostenregelungen.
Für Nichtmitglieder besteht kein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung.









