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Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.

DLRG-Bootsführerschein B

Bild von einem DLRG-Boot beim Einsatz

Einsatzgebiet

Der DLRG-Bootsführerschein B gilt für den Bereich der Seeschifffahrtsstraßen und Seestraßen. DLRG Bootsführer B werden überall dort eingesetzt, wo die DLRG den Wasserrettungsdienst durchführt. Ihre Aufgabe ist es, Erholungssuchende an Küstengewässern vor Gefahren zu schützen und sie im Notfall zu retten bzw. ihre Boote zu bergen.

Voraussetzungen:

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter 18 Jahre
  • längere aktive Mitarbeit in der DLRG (mind. 2 Jahre WRD, mind. 1 Jahr Bootsdienst)
  • abgeschlossene und gültige Fachausbildung Wasserrettungsdienst (411)
  • Körperliche und geistige Tauglichkeit
  • Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang
  • Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden
  • Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate) oder gültiger amtlicher KfZ-Führerschein

Theoretische Prüfung

  • verkehrsrechtliche Bestimmungen
  • Regeln für den Betrieb von DLRG-Motorrettungsbooten
  • Bootskunde
  • Motorenkunde
  • Seemannschaft
  • Sicherheit auf Booten
  • Ausrüstung
  • DLRG-Boote im Einsatz
  • Umweltschutz
  • Wetterkunde
  • Navigation (Kartenaufgabe)

Praktische Prüfung

  • An- und Ablegen
  • Einfahrt in und Ausfahrt aus einem begrenztem Raum
  • Wenden auf engem Raum
  • Schleppen (in Kiellinie und längsseits)
  • Mann über Bord Manöver
  • Ankern
  • Hilfeleistung (Segelboot oder Segelsurfeinrichtung)
  • Fahren nach Kompass
  • Durchführen einer Kreuzpeilung mit mindestens zwei Landmarken
  • Knoten
  • Belegen von Pollern und Klampen, Aufschießen einer Leine
  • Motorenkunde

Weiterführende Regelungen sind auch der Prüfungsordnung Bootswesen zu entnehmen.