Gefahrenabwehr im Katastrophenschutz

Die DLRG wirkt in der Bundesrepublik Deutschland im Katastrophenschutz mit.
Bereits früh nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland erkannten viele Kommunen, dass sie sich bei der Abwehr von Katastrophen auf die Hilfe der DLRG verlassen können.
Die Wasserrettung ist im Katastrophenschutz unsere Kernaufgabe. Hier verfügt die DLRG in besonderm Maße über ausgebildetes Personal und Material. Die Ausstattung der Einheiten und Teileinheiten ist an die örtlichen Gegebenheiten angepasst. Der Einsatz erfolgt immer in Abstimmung mit den jeweiligen zuständigen Kommunen. In vielen Städten und Landkreisen sind unsere Einsatzkräfte über die jeweiligen Feuerwehr- und Rettungsleitstelle zu alarmieren. Hierdurch ist ein koordinierter Einsatz zusammen mit Feuerwehr, Technischen Hilfswerk, Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Landrettungsdiensten erst möglich.
Leistungsbilanz Elbeeinsatz 2002:
- über 11000 gerettete/evakuierte Personen auf dem Wasserweg
- 4500 Helfer der DLRG
- 400 Rettungstaucher
- 200 Rettungsboote
Daneben wirkt die DLRG nach kommunalen Anforderungen auch in den weiteren Aufgaben des Katastrophenschutzes mit.
Die Eignung der DLRG zur Mitwirkung im Katastrophenschutz wurde vom Deutschen Bundestag anerkannt und im Zivilschutzneuordnungsgesetz gesetzlich normiert.
Weitere Infos finden Sie im Lebensretter Spezial zum Thema Hochwasser







