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Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.

ATN-Vorlagen

Auf dieser Seite stellen wir die aktuellen Vorlagen für die ATN Schwimmen, Rettungsschwimmen und Multiplikator zum Download zur Verfügung.

Die folgende aktuelle Version der

ATN Schwimmen - Rettungsschwimmen

ist als WORD-Formularvorlage erstellt (zur Bearbeitung bitte erst speichern) und hat folgende Inhalte:

  • Unterlagen Deutsches Schnorcheltauchabzeichen (DSTA)
  • Lehrgangsnachweis Ausbildungsassistent Schwimmen
  • Lehrgangsnachweis Ausbildungsassistent Rettungsschwimmen
  • Lehrgangsnachweis Gemeinsamer Grundausbildungsblock
  • Urkunde Ausbilder Schwimmen
  • Urkunde Ausbilder Rettungsschwimmen
  • Urkunde Lehrschein
  • sowie die entsprechenden Vorlagen für Voraussetzungen, Verpflichtungserklärung, Verlängerungen, etc.

 

Bei der Beantragung der DOSB Lizenz Trainer-C Breitensport (Rettungsschwimmen) sind zunächst die downloadbaren Anträge auszufüllen und die darin genannten Unterlagen (z. B. ATN-Vorlagen oder Nachweise der Erste Hilfe Ausbildung entsprechend den Grundsätzen und Vorgaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (www.bageh.de) komplett und ordnungsgemäß ausgefüllt beizulegen (gilt auch für die Eintragung des Zahlungsweges).

Diese Unterlagen sind dann beim Landesverband des Antragstellers einzureichen, der zunächst die DLRG-internen Qualifikationen prüft und verlängert (z. B. wird zunächst der „Lehrschein“ verlängert, danach wird der Antrag erst zur Verlängerung der „Trainer-C-Breitensport (Rettungsschwimmen)“-Lizenz vom LV an die DVV, Im Niedernfeld 2, 35142 Bad Nenndorf, weitergeleitet.

Die DVV verlängert dann die DOSB-Lizenz und sendet diese wieder an den Landesverband zurück, der dann die Verlängerungsdaten registriert.

Zur Erläuterung: Die DOSB-Lizenzen werden mit dem Eingangsdatum bei der DVV ausgestellt und haben das gleiche Gültigkeitsdatum wie die DLRG-Qualifikation Lehrschein.

Der LV sendet dann alle Qualifikationsnachweise, Bescheinigungen und die verlängerte DOSB-Lizenz wieder zurück an den Lizenzinhaber.

Nur durch die Vorprüfung der zuständigen Mitarbeiter der Landesverbände ist gewährleistet, dass vollständige und ordnungsgemäße Anträge bei den Sachbearbeitern der DVV eingehen. Weiterhin bedarf es für die Landesverbände stets der genauen Zahl gültiger Lizenzen und deren Inhaber, da die Bezuschussung und in Teilen auch Versicherungsumfänge von diesen abhängen.

Die DVV ist gehalten, nicht vollständige oder nicht über den jeweiligen Landesverband eingereichte Lizenzen unbearbeitet an die Landesverbandsgeschäftsstellen zu senden. Etwaige Verluste hinsichtlich Bezuschussung oder anderer Umstände gehen hier zu Lasten der Lizenzinhaber bzw. deren Untergliederungen.