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Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.

Gerätetechnische Ausstattung

Weitere wesentliche Voraussetzungen für zuverlässige Nachrichtenverbindungen sind funktionsfähige Geräte und störungsfreie Funknetze.

Da die DLRG gemäß der geltenden fernmelderechtlichen Grundlagen für die Zuordnung der drei Betriebsfunkkanäle zu den Funknetzen und für die Festlegung der Funkverkehrskreise selbst zuständig ist, kann dieses nach einsatztaktischen Gesichtspunkten erfolgen und im Bedarfsfall kurzfristig angepaßt werden.

Das organisationsinterne formale Antragsverfahren für Betriebsfunkanlagen verhindert eine Überversorgung der Einsatzbereiche mit Funkanlagen und bildet zusammen mit dem zentralen Genehmigungsinhaber Landesverband die Grundlage für eine Transparenz der verfügbaren Fernmeldemittel.

Durch die jährlich durchgeführte technische Überprüfung der Betriebsfunkanlagen treten bei ca. 4500 bundesweit eingesetzten Geräten praktisch keine Störungen anderer Funkdienste mehr auf.

Die regelmäßige Funktionskontrolle und die sofortige Behebung von offensichtlichen Fehlern ermöglicht es der DLRG, auch Geräte mit überdurchschnittlichem Alter (>15 Jahre) mit hoher Zuverlässigkeit zu betreiben. Die Gerätepflege gewinnt zunehmend an Bedeutung, da die meisten Betriebsfunkanlagen der DLRG aus Beiträgen und Spenden mitfinanziert wurden. Aufgrund der zur Zeit bekannten Finanzlage sind Neu- oder Ersatzbeschaffungen nur noch in Ausnahmefällen realisierbar.

Als Gerätetypen sind für die ortfesten Anlagen und für die mobilen Anlagen in den Einsatzfahrzeugen und Rettungsbooten Standard-Betriebsfunkanlagen eingesetzt. Für die tragbaren Anlagen werden überwiegend Handsprechfunkgeräte mit BOS-Qualifikation bzw. hierzu baugleiche Geräte eingesetzt, da hierbei bisher von einer langfristigen Reparaturfähigkeit ausgegangen werden konnte.

Verantwortlich für den Inhalt: Referent IuK der Technischen Leitung des Präsidium der DLRG