Heute schon GEZahlt?
Nicht nur das Thema Internet-PCs und Rundfunkgebühr sorgen dafür, dass unsere Gliederungen in letzter Zeit häufiger an die GEZ gedacht haben.
In den letzten Monaten hat die GEZ bundesweit stärkere Aktivitäten entwickelt, um nicht angemeldete Rundfunkempfänger zu identifizieren. Dies führt dazu, dass auch bei unseren Gliederungen das ein oder andere Mal die netten Damen und Herren der GEZ klingelten.
Zunächst ist festzustellen, dass es sich hier nicht um die Erschließung neuer Einnahmequellen geht. Schon immer waren auch bei gemeinnützigen Organisationen Rundfunkempfänger anzumelden und die entsprechenden Gebühren abzuführen. Ausnahmen bzw. Befreiungen von der GEZ gibt es nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag auf Antrag ausschließlich für einen sehr eingegrenzten Bereich von Organisationen. Hierzu zählen Krankenhäuser, Behinderteneinrichtungen, Einrichtungen der Jugendhilfe und Einrichtungen für Suchtkranke. Der Bereich gemeinnütziger Vereine findet hier aber keine Berücksichtigung.
Freistellung von GEZ-Gebühr bei Nachweis von Jugendsozialarbeit möglich
Ortsgruppen können sich jedoch von der Rundfunkgebührenpflicht befreien lassen. Folgende Voraussetzungen müssen hierfür vorliegen:
Es muss Jugendsozialarbeit (soziale Gruppenarbeit) geleistet werden, die durch das zuständige Jugendamt bescheinigt wird.
Es muss eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes vorliegen, in welchem der gemeinnützige Zweck des Finanzamtes bestätigt wird.
Der Empfangsgeräte werden für die Jugendlichen des Ortsverbandes bereit gehalten.
Werden die Bescheinigungen dem Antrag auf Befreiung beigelegt und dieser mit Jugendsozialarbeit begründet, so wird in der Regel die Befreiung von der GEZ-Gebühr genehmigt.
(Dieser Hinweis wurde von unserem Kameraden Jürgen Hartmann von der Ortsgruppe Wartenburg gegeben. An dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank.)









