Haftpflichtversicherung
Versicherungsinformationen
- Versicherungs-
informationen (pdf) - Information
Aufsichtspflicht (in Überarbeitung) - Versicherungsschutz
bei Altpapiersammlungen (pdf) - Versicherungsschutz
für Rettungshelfer und -sanitäter (pdf) - Versicherungsschutz beim Bau (pdf)
- Schadenanzeige (pdf)
Versicherungsbedingungen
Gegenstand: Gesetzliche Haftpflicht bei der Verursachung eines Schadens gegenüber Dritten.
Die Versicherung gilt
- bei der persönliche gesetzliche Haftpflicht des Mitgliedes bei der
Erfüllung satzungsgemäßer Aufgaben,
- bei der Haftung der Gliederungen bei DLRG-Veranstaltungen,
- bei Lehrgängen, Vorstandssitzungen, Ausbildung, Einsätzen,
Wettkämpfen usw.,
- bei der Haftung der Gliederungen aus Grundbesitz,
- bei der Haftung der Gliederungen als Bauherr von Bauarbeiten
(Neu-/Umbauten, Reparaturarbeiten usw.),
- bei der Haftung der Gliederungen als Mieter/Pächter von
Grundstücken, Gebäuden, Räumen,
- bei der Haftung aus der Haltung von Motorbooten – DLRG eigene
und der DLRG zur Verfügung gestellte ab Indienststellung.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit - außer USA und Kanada.
Meldung: Für Mitglieder ist keine Meldung erforderlich. Die Boote werden über den Statistischen Jahresbericht erfasst.
Kosten: Für DLRG-Mitglieder entstehen keine, die Jahresprämie beträgt pro Boot 54,00 €. Die Belastung erfolgt mit der EDV-Materialrechnung – Artikel-Nummer 60109813
Leistungen: Ersatz der Entschädigung bis zu 5.000.000,00 € pauschal für Personen- und Sachschäden, für den die DLRG oder das einzelne Mitglied in Anspruch genommen wird. Schäden an unbeweglichen Gegenständen in gemieteten oder überlassenen Gebäuden/Räumen sind bis zu 1.000.000,00 € abgesichert, hierbei ist zunächst eine Privathaftpflichtversicherung des Schadenverursachers in Anspruch zu nehmen. Die gesetzliche Haftpflicht wegen des Abhandenkommens von Schlüsseln - auch Schlüsseln von Schließanlagen ist bis zu 15.000,00 € abgesichert, die Bauherren-Haftpflicht mit unbegrenzten Baukosten je Einzelobjekt. Es besteht Versicherungsschutz für Schäden an privaten Gegenständen der Mitglieder, die sie z.B. zu Übungen mitbringen, da Ansprüche der Mitglieder gegeneinander gedeckt sind. Die Selbstbeteiligung je Schadenfall in Höhe von 150,00 €, sie sollte von der zuständigen Gliederung übernommen werden. Zudem besteht Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, die die DLRG gemietet, gepachtet, geliehen oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind. Dort fällt eine gesonderte Selbstbeteiligung je Schadenfall in Höhe von 500,00 € an.
Schadenfall: Zusendung der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Schadenanzeige (Formblatt) durch die zuständige Gliederung an die Bundesgeschäftsstelle.







