Bootskasko-Versicherung
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Versicherungsbedingungen Bootskasko
Kasko-Versicherung für Wassersportfahrzeuge (Bootskasko)
Gegenstand: Versichert sind: das Fahrzeug (DLRG-Boot), die maschinelle und technische Einrichtung, entsprechend der Beantragung das Zubehör, Inventar, persönliche Gegenstände.
Meldung: Antrag mit den erforderlichen Angaben des zu versichernden Bootes. Die Zusendung der Versicherungsbestätigung sowie der Beitragsrechnungen erfolgt direkt an die Gliederungen. Die Verträge gelten bis auf Widerruf.
Kosten: Prämienhöhe gemäß dem Wert des Bootes = Versicherungssumme;
Gestaffelte Prämiensätze nach Höhe der Selbstbeteiligung:
Standarddeckung Versicherungssumme: Neuwert, Erstattung bei Totalschaden: Zeitwert
Selbstbeteiligung: 125,00 € = 0,95%,
Selbstbeteiligung: 250,00 € = 0,79%,
Selbstbeteiligung: 500,00 € = 0,65 %;
Topdeckung: Marktwert feste Taxe
Selbstbeteiligung: 1% des Gesamtwertes (max. 250,00 €) = 1,25%;
Selbstbeteiligung: 2% des Gesamtwertes (max. 500,00 €) = 1,15%;
eingeschränkte Kasko, nur Totalverlust ohne Selbstbeteiligung = 0,625%,
Teilkasko, Selbstbeteiligung: 250 € =0,28 %
jeweils zuzüglich der gesetzlichen 19 % Versicherungssteuer.
Leistungen: Bei Unfall mit Eigenschaden Ersatz der Reparaturkosten, bei Totalschaden/Totalverlust Zeit- bzw. Marktwert, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.
Schadenfall: Zusendung der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Schadenanzeige (Formblatt) durch die zuständige Gliederung an die Bundesgeschäftsstelle.







