Kfz-Zusatzversicherung (früher: erw. Sporthaftpflichtversicherung)
Gegenstand: Absicherung von Unfalleigenschäden an privaten PKW der Mitglieder bei Fahrten zu und von Veranstaltungen;
Voraussetzung: Fahrten zu zeitlich und örtlich festgelegte Terminen und Teilnahme mehrerer Personen, z.B. Tagungen, Lehrgänge (Nachweis durch Einladung oder Protokoll) und Fahrten zu Wettkämpfen, Ausbildung, Einsätzen nach Plan (Nachweis durch Dienstplan).
Als mitgliedseigene Fahrzeuge gelten auch solche, die Eigentum der mit dem Mitglied in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen sind, auf die Firma des Mitglieds zugelassen sind oder der dem Mitglied von seinem Arbeitgeber für eigene Rechnung und Gefahr überlassen worden sind.
Eine private Vollkasko-Versicherung ist in Anspruch zu nehmen. Die vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung der privaten Vollkasko-Versicherung wird erstattet unter Verzicht auf die vereinbarte Selbstbeteiligung in Höhe von 150,00 €. Kein Versicherungsschutz bei Besorgungsfahrten.
Meldung: Anmeldeformular mit Liste 1 und Liste 2 an die Bundesgeschäftsstelle mit den erforderlichen Angaben. Die Anmeldung gilt bis auf Widerruf. Versicherter Personenkreis: Vorstandsmitglieder, Stellvertreter, Sachbearbeiter, Referenten, Einsatzgruppen sowie Personen ohne bestimmtes Amt, aber mit Aufgabengebiet.
Kosten: Prämie ohne/mit Rückstufungsversicherung: 12,00 €/ 20,00 € pro Funktion/Person und Versicherungsjahr, 6,50 €/ 10,00 € für stellvertretende Vorstandsmitglieder. Pauschalversicherung für Helfer (Ohne Amt und Funktion) gestaffelt: Ortsgruppen 54,00 €/ 95,00 €, Bezirke 108,00 €/ 160,00 €, Landesverbände 162,00 €/ 240,00 €. Die Belastung erfolgt zu Beginn eines Jahres mit der EDV-Materialrechnung – Artikel-Nummer 60109801.
Leistungen: Bei Unfall mit Eigenschaden Erstattung der Reparaturkosten; bei Totalschaden Wiederbeschaffungswert, abzüglich evtl. Restwert. Jeweils bis zu 30.000,00 €. Die Selbstbeteiligung beträgt 150,00 € je Schadenfall. Der Prämienrückstufungsverlust sowohl in der Fahrzeughaftpflicht- als auch in der Kaskoversicherung wird für 5 Jahre bis zu 1.500,00 € erstattet.
Schadenfall: Zusendung der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Schadenanzeige (Formblatt), Einladung/Einsatzplan und Kopie der letzten Beitragsrechnung des privaten Autoversicherers durch die zuständige Gliederung an die Bundesgeschäftsstelle.







