Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung
Gegenstand: gesetzliche Haftpflicht bei der Verursachung eines Schadens gegenüber Dritten bei kurzfristigen, über satzungsgemäße Aufgaben hinausgehende Veranstaltungen – so genannte Veranstalterhaftpflicht. Eingeschlossen sind unbewegliche Mietsachschäden an Gebäuden und/oder Räumlichkeiten.
Meldung: Rechtzeitige Anmeldung (mindestes 14 Tage vorher) durch die Gliederungen an die Bundesgeschäftsstelle mit der Beifügung der Ausschreibung zur Veranstaltung zur Weiterleitung an die R+V zur Beurteilung des Risikos.
Kosten: 76,70 € Einmalprämie – Belastung mit der EDV-Materialrechnung, Artikel-Nummer 60109817.
Leistungen: 5.000.000,00 € für Personen- und Sachschäden, 100.000,00 € für Vermögensschäden
Schadenfall: Zusendung der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Schadenanzeige (Formblatt) durch die zuständige Gliederung an die Bundesgeschäftsstelle.







