Kraftfahrtversicherung für DLRG eigene Fahrzeuge
Kraftfahrtversicherung für DLRG eigene Fahrzeuge
Gegenstand: Rahmenvertrag zur gesetzliche Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung, Fahrzeugvoll- bzw. Fahrzeugteilversicherung. Versichert werden können: Dienstwagen der DLRG (äußerlich erkennbar oder nicht), Einsatzfahrzeuge und Anhänger
Meldung: Auf Anforderung wird der Gliederung die elektronische Versicherungsbestätigung mit dem „Antrag auf Kraftfahrtversicherung“ durch die Bundesgeschäftsstelle zugesandt.
Kosten: siehe Versicherungsinformationen.
- Versicherungs-
Informationen (pdf) - Versicherungskriterien
für Trailer/Anhänger (wird überarbeitet) - Antrag
- Im Schadenfall rufen Sie bitte
+49 (4162) 911395 an - Kontakt
Leistungen: Gesetzliche Haftpflicht: Ersatz der Entschädigung, für die die DLRG als Halter in Anspruch genommen wird gegenüber Dritten für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden. Teilkasko-Versicherung: Zerstörung, Verlust des Fahrzeuges durch Brand und/oder Explosion, Entwendung, insbesondere Diebstahl, unmittelbare Einwirkung von Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Darüber hinaus in der Vollkasko-Versicherung: Schäden durch Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis (Fahrrisiko), böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. In der Fahrzeugversicherung sind u.a. mitversichert DLRG spezifische Spezialeinbauten bis zu einem Betrag von 10.000,00 € (außer Funkgeräte, Autotelefon).
Schadenfall: Vollständige Ausfüllung der Kraftfahrt- bzw. Kasko-Schadenanzeige (Formblatt), durch Gliederung, Stempel, Unterschrift und Zusendung direkt an die Agentur Deppe.







