Reiseausfall-(Insolvenz-)Versicherung – R+V Versicherung
Gegenstand: Entschädigung bei Nichtantritt der Reise infolge Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters, wenn dies dazu führt, dass Reiseleistungen mangels Zahlung durch den Veranstalter und auf Grund fehlender sonstiger Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht erbracht werden. Diese Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Meldung: Anforderung der Sicherungsscheine bei der Bundesgeschäftsstelle. Bei Zahlung des Reisepreises sind diese an die Reiseteilnehmer aus zu geben.
Kosten: 0,55 € pro Sicherungsschein; Belastung erfolgt vierteljährlich mit der EDV-Materialrechnung – Artikel-Nummer 60109815.
Leistungen: Die Versicherungssumme entspricht dem vollen Reisepreis, soweit ihn der Versicherte (Reiseteilnehmer) bezahlt hat.
Schadenfall: Formlose Meldung an die Bundesgeschäftsstelle, die Weiteres veranlasst







