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Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.

Unfallversicherung für Jedermann-Veranstaltungen

Gegenstand: Absicherung von Personenschäden bei Unfällen der Teilnehmer (Mitglieder und Nichtmitglieder) an DLRG-Veranstaltungen: Rettungsschwimmen für Jedermann/Volksschwimmen, Badeparty, 24-Stunden-Schwimmen, Spiele am und im Wasser, Triathlon, Sportabzeichenabnahme, usw. vom Betreten bis zum Verlassen des Veranstaltungsortes (Schwimmbad). Unfälle auf dem Hin- oder Rückweg fallen nicht unter den Versicherungsschutz.

Meldungen: Bis 5 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung durch die Gliederung mit Angabe der voraussichtlichen Teilnehmerzahl.

Nach der Veranstalltung: tatsächlich Teilnehmerzahl, auch telefonisch möglich, mitteilen.


Kosten: z.Zt. erfolgt keine Belastung an die Gliederungen.

Leistungen: Gestaffelte Summen im Todesfall; 16.000,00 € bei Invalidität; 600,00 € Zusatz-Heilkosten.

Schadenfall: Zusendung der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Unfallanzeige (Formblatt) durch die zuständige Gliederung an die Bundesgeschäftsstelle. Bei einem Unfall mit Todesfolge muss außer der telefonischen Meldung an die Landes- und Bundesgeschäftsstelle auch die HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG spätestens innerhalb von 48 Stunden direkt fernmündlich unterrichtet werden (Frau Stollwerk 0221/144-3309).