Ausstellungsversicherung (9818)
Gegenstand: Versichert sind Veranstaltungsausrüstung und Ausstellungsgegenstände einschließlich der Standeinrichtung
Meldung: Jede Veranstaltung muss mit Formblatt bei der Bundesgeschäftsstelle angemeldet werden.
Kosten: Die Prämie beträgt 2,5 ‰ der Versicherungssumme, mindestens jedoch 25,00 €. Zelte bis insgesamt 10.000,00 € können für 40,00 € pro Zelt und Hüpfburgen bis insgesamt 5.000,00 € für 20,00 € pro Hüpfburg mitversichert werden (jeweils zuzüglich Versicherungssteuer).
Leistungen: Höchstentschädigungssummen pro Veranstaltung: 125.000,00 €, bei Abhandenkommen/ einfachem Diebstahl 5.000,00 € (bei Abhandenkommen/ einfachem Diebstahl beträgt die Selbstbeteiligung 100,00 €). Zelte sind bis zu 10.000,00 €, Hüpfburgen bis 5.000,00 € versicherbar.
Schadenfall: Zusendung der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Schadenanzeige (Formblatt) durch die zuständige Gliederung an die Bundesgeschäftsstelle.
Bei Diebstahl / Einbruchdiebstahl ist die Polizei ein zu schalten.







