Neues KfZ-Rahmenabkommen mit Mazda (Großabnehmer-Nachlaß Nr. F513)

Die DLRG hat ein Rahmenabkommen mit dem Autohersteller Mazda Motors GmbH. Hierbei wird den Mazda-Vertragshändlern vor Ort empfohlen, den DLRG-Gliederungen folgenden Großabnehmer-Nachlass zu gewähren:
| Großabnehmer -Nachlass | |
|---|---|
Mazda CX-5, Mazda CX-7 | 17% |
Mazda2 Edition 40 Jahre | 18% |
Mazda5, Mazda BT-50 | 19% |
Mazda2, Mazda3 | 20% |
Mazda6 Edition 40 Jahre, Mazda MX-5 Serienmodell | 21% |
Mazda6 Serienmodell | 24% |
Der Nachlass bezieht sich auf die jeweilige unverbindliche Preisempfehlung ab Auslieferungslager für alle Mazda-Neufahrzeuge sowie auf werkseitig eingebautes Zubehör. Für nicht zum Hersteller-Lieferumfang des Fahrzeugs gehörende Zusatzausstattung wird kein Nachlass gewährt.
Der Nachlass gilt für Fahrzeuge, die mit amtlichem Kennzeichen auf die DLRG-Gliederung oder auf Vorstandsmitglieder zugelassen werden. Die Fahrzeuge sind mindestens sechs Monate für dienstliche Zwecke einzusetzen und dürfen vor Ablauf von sechs Monaten nach der Erstzulassung nicht weiter veräußert werden. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die wegen Unfallschadens oder anderer vom Käufer nicht zu vertretender Umstände vor Ablauf von 6 Monaten ausgetauscht werden müssen. Privat zugelassene Fahrzeuge fallen nicht unter dieses Abkommen.
Um ein Fahrzeug zu erwerben, ist über die Gliederung bei der Materialstelle der DLRG ein Abrufschein abzufordern, welcher dann beim Mazda-Händler vorgelegt wird. Wie bisher ist auch bei den Vorstandsfahrzeugen dem Mazda-Vertragshändler bzw. Mazda innerhalb von zwei Wochen nach Zulassung ein Zulassungsnachweis vorzulegen.
Der Großabnehmer-Nachlass muss vom Käufer spätestens bei Abschluss des Kaufvertrages gefordert werden, eine nachträgliche Gewährung ist nicht möglich. Gibt es bei der Gewährung des Nachlasses evt. Probleme, steht die Bundesgeschäftsstelle für Fragen und Hilfestellungen zur Verfügung.
Wird ein Fahrzeug nicht diesem Rahmenabkommen gemäß zugelassen oder eingesetzt, behält sich Mazda den sofortigen Ausschluss der betreffenden Gliederung sowie der Rückforderung des Rabattes vor.







