Datenschutz: Öffentliches Verfahrensverzeichnis
Öffentliches Verfahrensverzeichnis
Gemäß § 4g BDSG hat der Beauftragte für den Datenschutz auf Antrag Jedermann in geeigneter Weise die in § 4e BDSG festgelegten Angaben verfügbar zu machen. Dieser Verpflichtung kommen wir mit dieser Veröffentlichung unmittelbar nach.
1. Name der verantwortlichen Stelle:
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG)
Generalsekretär
Ludger Schulte-Hülsmann
Eingetragen im Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Vereins-Register-Nr.: VR 244198-NZ
USt-ID: DE 119 823 912
2. Vertretungsberechtigter Vorstand:
Dr. Klaus Wilkens, Präsident
Jochen Brünger, Vizepräsident
Hans-Hubert Hatje, Vizepräsident
Dr. Detlev Mohr, Vizepräsident
Ute Vogt, Vizepräsidentin
3. Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung:
Frank Rabe, stellv. Bundesgeschäftsführer
4. Anschrift der verantwortlichen Stelle
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG)
Generalsekretär
Ludger Schulte-Hülsmann
Im Niedernfeld 1-3
31542 Bad Nenndorf
Tel.: 05723/955-0
Fax: 05723-955999
E-Mail: info@dlrg.de
5. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
Die vordringliche Aufgabe der DLRG ist die Schaffung und Förderung aller Einrichtungen und Maßnahmen, die der Bekämpfung des Ertrinkungstodes dienen.
6. Betroffene Personengruppe/n
Es werden im wesentlichen zu folgenden Gruppen, soweit es sich um natürliche Personen handelt, personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit diese zur Erfüllung der unter 5. genannten Zwecke erforderlich sind:
• Mitglieder der DLRG
• Förderer der DLRG
• Hauptamtliche Mitarbeiter
• Ehrenamtliche Mitarbeiter
• Kunden
• Lieferanten
• Personen des öffentlichen Lebens
7. Daten oder Datenkategorien
Personendaten, Mitgliedschaftsdaten, Ehrungen, Spenderdaten, Vereinsdaten, Adressdaten, Urteile und Inhalte von Verbandsgerichts¬verfahren, sportliche Ergebnisse, Spruchergebnisse von Sportgerichten, Mitarbeiterdaten, Vertragsdaten, Abrechnungsdaten, Adressdaten, Bankdaten, Lehrgänge, Fortbildungs- und Lizenzdaten, Kundendaten, Lieferanten¬daten, Abrechnungsdaten
8. Empfänger der Daten oder Kategorien von Empfängern
Für die unter 6 genannten Personengruppen gibt es grundsätzlich keine
Datenweitergabe an Dritte. Ausnahmen hiervon sind:
Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden).
Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (Personalverwaltung, Buchhaltung, Rechnungswesen, Materialstelle).
9. Regelfristen für die Löschung der Daten
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr erforderlich sind. Sollten Daten hiervon nicht berührt sein, werden sie gelöscht, sobald die unter 5. genannten Zwecke weggefallen sind.
10. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten (außerhalb EU)
Eine Übermittlung in Drittstaaten ist nicht geplant.







