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Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.

Sicherheits-Tipps für Erzieher/innen, Lehrer, Übungsleiter und andere Aufsichtspersonen

Bild: Schwimmlehrer unterrichtet Kinder im Schwimmbad

Mit der Schwimmausbildung betraute fachfremde Lehrkräfte müssen über Kenntnisse in der Methodik des Schwimmunterrichts verfügen

  • Aufsichtspersonen müssen "rettungsfähig" sein
    (eine rechtliche Mindestvorgabe für dieses
    Qualifikationsmerkmal definieren z.B. die Erlasse
    der Kultusministerien der Länder)!
  • Die DLRG und die BAG Kindersicherheit empfehlen
    allerdings unbedingt für die Rettungsfähigkeit
    den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimm-
    abzeichens in Silber, für weitere zusätzliche
    Begleitpersonen wäre der Besitz des Deutschen
    Rettungsschwimmabzeichens in Bronze die
    Mindestanforderung
  • Die Rettungsfähigkeit sollte regelmäßig (spätestens
    alle drei Jahre) wieder praktisch nachgewiesen und die Erste-Hilfe-Kenntnisse aufgefrischt werden
  • Mit der Schwimmausbildung betraute fachfremde Lehrkräfte müssen über Kenntnisse in der Methodik des Schwimmunterrichts verfügen
  • Die Aufsichtsperson befindet sich in einer Garantenstellung und die daraus resultierende Verantwortung ist nicht delegierbar (auch nicht z.B. auf Schwimmmeister!)
  • Das Schwimmen und Baden von Kindergruppen darf aus Sicherheitsgründen nur an öffentlichen und beaufsichtigten Badestellen erfolgen
  • Schwimmen und Baden an der See ist mit besonderen Gefahren verbunden (Brandung, Wellen)
  • Die Kinder einer badenden Gruppe sollten sich zur leichteren Unterscheidung vom "normalen" Badegast abheben (z.B. durch eine farbige Badekappe)
  • Eine Gruppengröße von maximal 15 Kindern sollte in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten nicht überschritten werden
  • Die Badezeit ist zu begrenzen und individuelle Besonderheiten von Kindern, z.B. schnelles Auskühlen/Frieren, hat konsequent zur Beendigung des Badens zu führen
  • Bei gemischten Gruppen sollten Nichtschwimmer und schwimmfähige Kinder in jedem Fall in entsprechend getrennte Betreuungsgruppen aufgeteilt und jeweils gesondert beaufsichtigt werden
  • Eine Schwimmausbildung ist immer räumlich vom öffentlichen Badebetrieb getrennt durchzuführen