Sicherheits-Tipps für Erzieher/innen, Lehrer, Übungsleiter und andere Aufsichtspersonen

Mit der Schwimmausbildung betraute fachfremde Lehrkräfte müssen über Kenntnisse in der Methodik des Schwimmunterrichts verfügen
- Aufsichtspersonen müssen "rettungsfähig" sein
(eine rechtliche Mindestvorgabe für dieses
Qualifikationsmerkmal definieren z.B. die Erlasse
der Kultusministerien der Länder)! - Die DLRG und die BAG Kindersicherheit empfehlen
allerdings unbedingt für die Rettungsfähigkeit
den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimm-
abzeichens in Silber, für weitere zusätzliche
Begleitpersonen wäre der Besitz des Deutschen
Rettungsschwimmabzeichens in Bronze die
Mindestanforderung - Die Rettungsfähigkeit sollte regelmäßig (spätestens
alle drei Jahre) wieder praktisch nachgewiesen und die Erste-Hilfe-Kenntnisse aufgefrischt werden - Mit der Schwimmausbildung betraute fachfremde Lehrkräfte müssen über Kenntnisse in der Methodik des Schwimmunterrichts verfügen
- Die Aufsichtsperson befindet sich in einer Garantenstellung und die daraus resultierende Verantwortung ist nicht delegierbar (auch nicht z.B. auf Schwimmmeister!)
- Das Schwimmen und Baden von Kindergruppen darf aus Sicherheitsgründen nur an öffentlichen und beaufsichtigten Badestellen erfolgen
- Schwimmen und Baden an der See ist mit besonderen Gefahren verbunden (Brandung, Wellen)
- Die Kinder einer badenden Gruppe sollten sich zur leichteren Unterscheidung vom "normalen" Badegast abheben (z.B. durch eine farbige Badekappe)
- Eine Gruppengröße von maximal 15 Kindern sollte in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten nicht überschritten werden
- Die Badezeit ist zu begrenzen und individuelle Besonderheiten von Kindern, z.B. schnelles Auskühlen/Frieren, hat konsequent zur Beendigung des Badens zu führen
- Bei gemischten Gruppen sollten Nichtschwimmer und schwimmfähige Kinder in jedem Fall in entsprechend getrennte Betreuungsgruppen aufgeteilt und jeweils gesondert beaufsichtigt werden
- Eine Schwimmausbildung ist immer räumlich vom öffentlichen Badebetrieb getrennt durchzuführen









