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Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.

Die Landesverbände

Die DLRG gliedert sich in 18 Landesverbände mit eigener Rechtsfähigkeit und eigener Satzung. Diese muss jedoch mit der Bundessatzung in Einklang stehen und bedarf der Genehmigung des Präsidiums.

Die auf Bundesebene bestehenden Organe finden sich entsprechend in den Landesverbänden wieder (einschließlich Schieds- und Ehrengericht). In den Landesverbänden werden die Delegierten gewählt, die ihren Verband in der Bundestagung vertreten.

Links auf die Homepages aller Landesverbände finden Sie hier.