Die KMK und der BFS erklären:
  1. Die 2017 beschlossenen „Empfehlungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft und des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung für den Schwimmunterricht in der Schule“ setzen Standards für die Schwimmausbildung in Deutschland. Sie betonen dabei den Wert und die Notwendigkeit des „Sicher Schwimmen Könnens“ und schaffen mit den ausgewiesenen Niveaustufen die Voraussetzungen für einen Schwimmpass an Schulen.

  2. Die vom Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung in der Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen (DPO) entwickelten Schwimmabzeichen sind das gesellschaftlich akzeptierte außerschulische Instrument, den Stand des Sicher Schwimmen-Könnens zu beschreiben.

  3. Als Nachweis für das „Sicher Schwimmen Können“ anerkennen beide Organisationen die Bewältigung der vierten Niveaustufe „Sicheres Schwimmen“ ebenso wie den Erwerb des Deutschen Schwimmabzeichens in Bronze.

  4. Sportlehrkräfte und Lehrkräfte, die im Auftrag allgemeinbildender und berufsbildender Schulen Schwimmunterricht erteilen und Lehrkräfte, die mit der Erteilung von Schwimmunterricht nach den entsprechenden Richtlinien der Länder beauftragt sind, sind zur Abnahme der Schwimmprüfungen berechtigt.

  5. Die im BFS zusammengeschlossenen Verbände und die KMK erklären ferner den gemeinsamen Willen, für den Erhalt einer geeigneten Bäderinfrastruktur und den Einsatz eines fachlich qualifizierten Personals einzutreten.

  6. Den Erziehungsberechtigten obliegt eine sehr hohe Mitverantwortung für das Erlernen des „Sicheren Schwimmen Könnens“ ihrer Kinder. Die Kommission Sport der KMK und der BFS betonen, dass die aktive Mitwirkung der Erziehungsberechtigten erforderlich ist, damit Kinder bereits vor Beginn der Schwimmausbildung in der Schule über Vorerfahrungen verfügen und im Anschluss an die schulische Schwimmausbildung ihre Schwimmfähigkeiten weiter vertiefen.