Im Rahmen des Katastrophenschutzes rückten DLRG Einsatzkräfte zuletzt im Juni 2024 nach Bayern aus. © Daniel-André Reinelt Wo aus Sicht der Praxis nachgebessert werden muss DLRG nimmt Stellung zur Neufassung des Landeskatastrophenschutzgesetzes Die Landesverbände Württemberg und Baden haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des neuen Landeskatastrophenschutzge- setzes (LKatSG) vorgelegt. Darin würdigen beide die umfassende Neufassung als wichtigen Schritt, verdeutlichen aber auch, wo aus Sicht der Praxis nachgebessert werden muss. Besonders positiv bewertet die DLRG die Stärkung der Rechte der Ehrenamtlichen. Der Schutz vor arbeitsrecht- lichen Nachteilen, die klare Regelung von Verdienstaus- fällen und Sachschäden sowie die Aufnahme von Spontanhel- fenden in den gesetzlichen Rahmen senden ein klares Signal: Das Rückgrat des Katastrophenschutzes wird anerkannt und rechtlich abgesichert. Mit Einführung eines eigenständigen Rechtsstatus als Verwaltungshelfer wird zudem die Rolle der Engagierten deutlicher gefasst. Doch nur mit Zustimmung ist es nicht getan. »Verbesserungspotenzial sehen wir insbeson- dere bei der Nachbereitung von Einsätzen«, betonen Mirco Bahr, Vizepräsident LV Baden, und Armin Flohr, Präsident LV Württemberg. Hinterfragt wird in der Stellungnahme das Verfahren zur An- tragstellung nach Einsätzen, beispielsweise zur Geltendma- chung von Verdienstausfall, Auslagen oder Materialschäden. Papierformulare und komplizierte Nachweise gelten als nicht mehr zeitgemäß. Die DLRG regt eine verbindliche Digitalisie- rung, etwa über »Service-BW«, an. Dies sei nicht nur effizien- ter, sondern auch eine echte Entlastung für die Ehrenamtlichen, die ihre Einsätze zusätzlich zu Beruf, Studium oder Familie leisten. Luca Wernert ❮ Aufbau der Wasserrettungsgruppe Zollernalb Lange Zeit war der Zollernalbkreis ein weißer Fleck auf der Karte der Wasserrettung. Nachbar- bezirke mussten durch Überlandhilfe unterstüt- zen. Auf der Herbsttagung 2022 beschloss man daher, eine eigene Wasserrettungsgruppe zu gründen – ein wichtiger Schritt für die regionale Sicherheit. 2024 folgte der letzte Schritt zur bezirksweiten Einsatzbereit- schaft: Mit einem dritten Fahrzeug und einem IRB sind die drei Stützpunkte im Bezirk Zollernalb (Hechingen, Meßstetten und Schömberg) nun voll einsatzfähig. Bei der offiziellen Indienststellung wurden sieben Lebensretter geehrt, die im Vorjahr zwei Menschen aus den Badeseen des Bezirks gerettet hatten. Den feierlichen Abschluss bildete die Bootstaufe des neuen IRB, das den Namen »Manne« trägt – eine Würdigung an Manfred Henzler, der die ersten Bootsführer des Bezirks ausbildete. Frank Weber ❮ Noch im selben Jahr wurde das erste Fahrzeug ange- schafft, gemeinsam mit den Bezirken Reutlingen begann die Ausbildung der neuen Einsatzkräfte. Bereits 2023 hatte die Gruppe schon die ersten Einsätze, darunter das Stark- regenereignis während der Balinger Gartenschau. Durch Zuschüsse des Landratsamts in den Jahren 2023 und 2024 konnten wichtige Anschaffungen getätigt werden: zwei Anhänger mit Raft sowie ein zweites Fahrzeug. Im Mai 2024 bewährte sich die WRD-Gruppe bei einem größeren Einsatz in Bisingen, als der Klingenbach nach starkem Regen über die Ufer trat und weite Teile des Ortes überflutete. Die mittlerweile über 20 Einsatzkräfte umfassende Gruppe ist mit moderner Schutzausrüstung und Einsatzkleidung ausge- stattet, finanziert durch Mittel aus einem Spendenmailing. Ende X baden + württemberg v. l.: Armin Flohr, Präsident LV Württemberg, Schömbergs Bürgermeister Karl- Josef Sprenger, Regierungspräsident Klaus Tappeser, die acht Geehrten, Bezirksvorsitzender Zollernalbkreis Frank Weber (3. v. r.) und Landrat des Zollernalbkreises, Günther-Martin Pauli (ganz rechts). © Bettina Weber