DLRG-Bootsführerschein B
Einsatzgebiet: Seeschifffahrtsstraßen und Seestraßen
Voraussetzungen:
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Mindestalter 18 Jahre
- längere aktive Mitarbeit in der DLRG (mind. 2 Jahre WRD, mind. 1 Jahr Bootsdienst)
- abgeschlossene und gültige Fachausbildung Wasserrettungsdienst
- ärztliches Tauglichkeitszeugnis
- Nachweis über die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang
- Bescheinigung von mindestens 15 Fahrstunden im Bootsführer-Dienstbuch
Solange die Ausbildung im Wasserrettungsdienst (WRD) nicht von Seiten der Gliederung angeboten wird, kann sie durch EH-Kurs, DRSA Silber und die Funkunterweisung ersetzt werden.
Theoretische Prüfung
- verkehrsrechtliche Bestimmungen
- Regeln für den Betrieb von DLRG-Motorrettungsbooten
- Bootskunde
- Motorenkunde
- Seemannschaft
- Sicherheit auf Booten
- Ausrüstung
- DLRG-Boote im Einsatz
- Umweltschutz
- Wetterkunde
- Navigation (Kartenaufgabe)
Praktische Prüfung
- An- und Ablegen
- Einfahrt in und Ausfahrt aus einem begrenztem Raum
- Wenden auf engem Raum
- Schleppen (in Kiellinie und längsseits)
- Mann über Bord Manöver
- Ankern
- Technische Hilfeleistung (Einsatzübung)
- Fahren nach Kompaß
- Druchführen einer Kreuzpeilung mit mindestens zwei Landmarken
- Knoten
- Umgang mit Rettungswesten
- Belegen von Pollern und Klampen, Aufschießen einer Leine
- Motorenkunde