Für eine sichere Zukunft

Eine Stiftung gründen

Mit einer eigenen Stiftung realisierst du deine persönlichen Ziele und bewirkst langfristig eine Veränderung. Deine Beweggründe für den Wunsch, eine Stiftung zu gründen, können vielfältig sein. Sei dir aber sicher: Dein Vermögen bewirkt etwas!

Welche Voraussetzungen es gibt, wie eine Stiftungsgründung funktioniert und wie hoch dein Mindestkapital sein sollte, erfährst du hier. Wir beantworten dir die wichtigsten Fragen und stehen dir natürlich auch gerne mit einer Beratung zur Seite.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Jede Stiftung verfolgt einen bestimmten Zweck. Die meisten Stiftungen in Deutschland dienen einem gemeinnützigen Zweck.
  • Die häufigsten Stiftungsarten sind die selbständige, rechtsfähige Stiftung sowie die Treuhandstiftung, eine nicht rechtskräftige Stiftung.
  • Bei einer Treuhandstiftung überträgt der Stifter sein Vermögen einem Treuhänder (meist eine andere Stiftung). Die Verwaltung und Stiftungsarbeit liegen beim Treuhänder. Bei einer eigenen Stiftung bringt der Stifter sein Vermögen in die Stiftung ein und ist aktiv an der Verwaltung und Stiftungsarbeit beteiligt.
  • Stiftungen und Treuhandstiftungen werden steuerlich begünstigt.

Alles rund um das Thema Stiftung

Eine Stiftung ist eine Organisation, die einen bestimmten Zweck verfolgt. Hierbei handelt es sich fast immer um einen gemeinnützigen Zweck, es ist allerdings keine Grundvoraussetzung. Mit einer eigenen Stiftung kannst du eigene Ziele verfolgen oder eine andere Organisation fördern und unterstützen.

Eine Stiftung kann entweder zeitlich begrenzt sein, dann agiert sie, bis das Vermögen aufgebraucht ist, oder sie ist für die Ewigkeit. Jede Stiftung besitzt eine eigene Satzung. In dieser ist beschrieben, wie die Stiftung und ihre Vertreter handeln und somit die Ziele erreichen müssen. Jede Stiftung hat außerdem einen Vorstand. Du fragst dich vielleicht, wo hier der Unterschied zu einem Verein liegt: Ein Verein hat Mitglieder, eine Stiftung nicht. Überprüft wird eine Stiftung vom Staat beziehungsweise von der sogenannten Stiftungsaufsicht.

Das Besondere bei einer Stiftung: Der Stifter überträgt sein Vermögen dauerhaft an die Stiftung. Nur die Kapitalerträge werden für die Stiftungsarbeit genutzt. Das eingesetzte Kapital bleibt also dauerhaft in der Stiftung erhalten. Für Stiftungen gilt: Je höher das Stiftungsvermögen, desto höher auch der Betrag, der für die laufende Tätigkeit zur Verfügung steht.

  • Der Staat belohnt gemeinnützige Stiftungen steuerlich: Über einen Zeitraum von zehn Jahren kann ein Betrag von einer Million Euro steuerlich geltend gemacht werden. Für Eheleute gilt unter bestimmten Voraussetzungen der doppelte Betrag.
  • Du kannst den Stiftungszweck selbst festlegen – und so deine persönlichen Vorstellungen umsetzen. Mit einer eigenen Stiftung stellst du sicher, dass dein Vermögen für deinen gewählten Zweck verwendet wird.                      
  • Du setzt langfristig ein Zeichen: Unabhängig von deinem gewählten Zweck genießt du mit einer eigenen Stiftung das gute Gefühl, etwas sehr Wertvolles zu tun. Mit einer eigenen Stiftung kannst du auch deinen eigenen Namen oder den einer lieben Person erhalten – und dir oder der Person auch nach dem Tod ein Denkmal setzen.
  • Dein Vermögen ist gesichert: Eine Stiftung wirtschaftet nur mit den daraus entstehenden Einkünften. Das bedeutet, dass dein eingebrachtes Vermögen bestehen bleibt.
  • Individuelle Nachlassregelung: Viele Stifter entscheiden sich für die Stiftungsgründung, weil sie eine individuelle Lösung für das Nachlassproblem ist. Hast du keine Kinder oder möchtest an diese nur deinen Pflichtteil vererben, ist deine eigene Stiftung eine gute Möglichkeit, um dein Vermögen zu sichern.

Du kannst eine Stiftung sowohl zu Lebzeiten als auch per Testament gründen.

  1. Eine Stiftung zu Lebzeiten: Gründest du eine Stiftung zu Lebzeiten, kannst du das Stiftungsgeschäft aktiv begleiten und steuern.
  2. Eine Stiftung per Testament: Du kannst in deinem Testament festlegen, dass die Stiftung erst nach dem Ableben ihre Arbeit aufnimmt. In diesem Fall muss die Stiftungsgründung im Testament festgelegt werden. Wie für die Testamentsspende gilt auch hier: Setze das Testament frühzeitig auf und stelle sicher, dass es ordnungsgemäß aufgesetzt wird.

Grundsätzlich kann jede natürliche Person ab 18 Jahren sowie jede juristische Person eine Stiftung gründen. Das bedeutet: Privatpersonen, Familien, Freunde und auch Unternehmen können zu Stiftungsgründern werden – und so nachhaltig helfen. Voraussetzung dafür ist ein ausreichend hohes Vermögen, das gestiftet werden kann. Jede Stiftung benötigt außerdem einen Stiftungszweck sowie eine Stiftungssatzung, die von der Stiftungsaufsicht anerkannt wurden.

Wer eine Stiftung gründen möchte, steht früher oder später vor der Frage: Wie viel Kapital benötige ich? Die Antwort lautet: Es gibt kein festgelegtes Mindestkapital, um eine Stiftung zu gründen.

Für die Stiftungsgründung muss dein Vermögen allerdings so hoch sein, dass die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks gesichert werden kann. Laut dem Bundesverband Deutscher Stiftung kann ein geringer fünfstelliger Betrag reichen, um eine rechtsfähige Stiftung zu gründen. Viele Stiftungsbehörden fordern ein Mindestkapital von 25.000 Euro.

  1. Informier dich und entscheide, ob die Stiftung das Richtige für dich ist: Dass du dich mit dem Thema Stiftung beschäftigst, ist der erste wichtige Schritt! Denn wer eine Stiftung gründen möchte, sollte sich vorab informieren – um später zu entscheiden, ob eine Stiftungsgründung das Richtige ist. Prüf vorab auch die notwendigen Voraussetzungen: Hast du genug Kapital, das du in die Stiftung einbringen kannst? Möchtest du dich dauerhaft von deinem Vermögen trennen, um langfristig zu helfen?
  2. Leg Stiftungszweck, -satzung und Vermögen fest: Hast du dich entschieden, eine Stiftung zu gründen, gilt es, den Zweck, die Satzung und das Vermögen, das in die Stiftung fließen soll, festzulegen. Denn jede Stiftung benötigt einen festgelegten Zweck und eine Stiftungssatzung, um staatlich anerkannt zu werden. Vor der Anerkennung muss außerdem entschieden werden, wie hoch das übertragene Vermögen sein soll. Denn das Vermögen bleibt dauerhaft in der Stiftung.
  3. Lass die Stiftung von der Stiftungsbehörde anerkennen: Nachdem Zweck und Satzung festgelegt wurden und das Vermögen an die Stiftung übertragen wurde, wird die Stiftung im nächsten Schritt von der Stiftungsbehörde staatlich anerkannt – und ist danach eine eigene Rechtsperson.
  4. Bewirke mit deiner rechtskräftigen Stiftung nachhaltig Großes: Mit deiner eigenen Stiftung bewirkst du eine Veränderung.

Wie kann ich an die DLRG stiften?

Nimm einfach Kontakt zu uns auf und sprich mit uns darüber, wie du eine Stiftung gründen und uns langfristig unterstützen kannst. Deine Ansprechpartnerin ist Expertin auf dem Gebiet und weiß, welche Möglichkeiten du hast. Sie berät dich, wie du uns effektiv unterstützen kannst und dein Vermögen sinnvoll einsetzt. Der Kontakt ist natürlich vollkommen unverbindlich und soll dir zunächst helfen, den für dich richtigen Weg zu finden.

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So könnte deine Stiftung uns unterstützen

Die Margot-Probandt-Franke-Stiftung hilft seit 1973

Die Margot-Probandt-Franke-Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung, die die DLRG seit Jahrzehnten unterstützt. Alle Erträge der Stiftung stehen der DLRG für die Ausbildung von Rettungsschwimmern, den Ausbau und die Fortentwicklung des Wasserrettungsdienstes sowie für die Beschaffung von Rettungsgeräten zur Verfügung. Die konkrete Umsetzung zur Erfüllung des Stiftungszwecks wird jährlich aktuell vereinbart. Da die Mitglieder der DLRG ehrenamtlich arbeiten, kommt ein maximaler Betrag der Stiftungsarbeit zugute. 

Alles rund um das Thema Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung ist eine unselbständige und nicht rechtsfähige Stiftung. Sie wird durch einen Vertrag zwischen einem Stifter und einem sogenannten Treuhänder gegründet. Der Stifter überträgt dem Treuhänder das Stiftungsvermögen. Der muss dieses Vermögen getrennt von seinem eigenen Vermögen verwalten und erhalten. Die Erträge dürfen für den Stiftungszweck verwendet werden. Treuhänder kann dabei jede natürliche oder juristische Person sein. Meist ist es eine andere Stiftung.

Eine Treuhandstiftung unterliegt nicht der staatlichen Aufsicht. Aus diesem Grund wird empfohlen, den Treuhänder sorgfältig auszuwählen.

Wusstest du? Die Treuhandstiftung ist historisch gesehen die ursprünglichste Form der Stiftung. Erst seit 1900, mit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), besteht die Möglichkeit, eine rechtsfähige Stiftung zu gründen. In Deutschland gibt es mehr Treuhandstiftungen als rechtsfähige Stiftungen.

  • Geringerer Verwaltungsaufwand als bei einer rechtsfähigen Stiftung: Sowohl die Stiftungsarbeit als auch die -verwaltung übernimmt der Treuhänder.
  • Schnellere und kostengünstigere Stiftungsgründung: Eine Treuhandstiftung kann in wenigen Wochen gegründet werden. Bei einer selbständigen Stiftung dauert die Gründung meist mehrere Monate.
  • Steuerliche Vorteile wie bei einer selbständigen Stiftung: Genau wie die rechtsfähige Stiftung belohnt der Staat auch die Treuhandstiftung steuerlich.
  • Du setzt langfristig ein Zeichen: Mit der Treuhandstiftung setzt du dein Vermögen sinnvoll sein. Außerdem kannst du auch der Treuhandstiftung einen selbst gewählten Namen geben und so dir oder einer geliebten Person ein Denkmal setzen.
  • Dein Vermögen ist gesichert: Auch eine Treuhandstiftung wirtschaftet nur mit den Erträgen. Dein eingebrachtes Vermögen in die Stiftung bleibt also bestehen.
  1. Entscheide dich für eine Stiftung beziehungsweise einen Treuhänder.
  2. Schließe einen Vertrag mit dem Treuhänder ab und übertrage dein Vermögen: Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Schenkungsvertrag. Anders als bei einem herkömmlichen Schenkungsvertrag wird in diesem Fall keine notarielle Beurkundung benötigt. Nach Vertragsabschluss entsteht die Treuhandstiftung.
  3. Beantrage die Gemeinnützigkeit bei der Finanzbehörde: Als Stifter musst du die Gemeinnützigkeit bei der Finanzbehörde beantragen. Denn erst dann genießt du die steuerlichen Vorteile und darfst Zuwendungsbestätigungen für Spenden ausstellen.
  4. Genieß das gute Gefühl mit deiner Treuhandstiftung zu helfen.

Wie kann ich eine Treuhandstiftung zu Gunsten der DLRG errichten?

Nimm Kontakt zu uns auf und sprich mit uns über deine Möglichkeiten, eine Treuhandstiftung zu errichten. Mit der Gründung einer Treuhandstiftung unter dem Dach einer unserer Stiftungen kannst du nachhaltig helfen.

Also lass uns sprechen! Deine Ansprechpartnerin ist Expertin auf dem Gebiet und weiß, welche Möglichkeiten du hast. Wir finden gemeinsam eine passende Stiftung, die du mit deinem Vermögen nachhaltig unterstützen kannst. Der Kontakt ist unverbindlich, soll dir bei deiner Entscheidung helfen und dich auf deinem Weg zur Treuhandstiftung begleiten.

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Warum diese Art der Unterstützung so wichtig ist

Du hilfst uns, langfristig zu helfen.

Dank deiner eigenen Stiftung können wir langfristig planen. Diese Art der Unterstützung ist dauerhaft und nachhaltig – und deshalb so wertvoll für uns.

Wir können dank dir zuverlässig Leben retten.

Nur durch dich und unsere zahlreichen Förderer können wir jedes Jahr Hunderte Menschenleben retten. Denn nur mithilfe eurer Unterstützung können unsere ehrenamtlichen Retter ihre Arbeit zuverlässig, mit der richtigen Ausrüstung erledigen.

Du setzt ein wichtiges Zeichen

Mit einer eigenen Stiftung zeigst du dich solidarisch und übernimmst soziale Verantwortung. Damit bist du ein Vorbild für andere und bewegst vielleicht auch dein Umfeld dazu, selbst etwas so Wertvolles zu tun.

Warum Zuwendungen an die DLRG sinnvoll sind

Du fragst dich bestimmt, wieso solltest du für die DLRG stiften? Wusstest du, dass wir die größte Wasserrettungsorganisation der Welt sind? Wir haben über 1.700.000 Mitglieder und Förderer. Alleine im letzten Jahr haben wir insgesamt rund 6 Millionen Stunden ehrenamtliche Arbeit geleistet. Seit 1950 haben wir über 27 Millionen Schwimm- und Rettungsschwimmprüfungen abgenommen. Jedes Jahr retten wir so Hunderte Menschenleben.

Mit deiner Hilfe können wir in den nächsten Jahren weiterhin Menschen das Leben retten. Denn es sind immer noch zu viele Menschen, die durch Ertrinken ihr Leben verlieren. Gemeinsam können wir viel bewirken.

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Du möchtest unsere ehrenamtlichen Helfer direkt unterstützen und ihnen helfen, nachhaltig Leben zu retten? Dann kannst du jetzt ganz einfach deinen Wunschbetrag spenden. Ob einmalig oder dauerhaft: Deine Spende macht dich zu unserem Helden!

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Häufig gestellte Fragen zur Stiftung und Treuhandstiftung

Eine Stiftung hat immer einen festgelegten Stiftungszweck. Die tägliche Arbeit orientiert sich am jeweiligen Stiftungszweck. Der Stifter, meist sind es Privatpersonen oder Organisationen, überträgt sein Vermögen an die Stiftung. Diese legt das Vermögen sicher und gewinnbringend an. Nur die Erträge dürfen zur Finanzierung der Arbeit genutzt werden. Das gestiftete Vermögen bleibt dauerhaft in der Stiftung erhalten. Der Gedanke dahinter: Die Stiftung bleibt dauerhaft erhalten und dient für immer dem jeweiligen Stiftungszweck.

Die Beweggründe für eine Stiftungsgründung sind vielfältig! Die meisten Stifter möchten etwas bewegen und mit ihrem Vermögen eine Veränderung bewirken – auch über den Tod hinaus. Die Stiftung ist eine gute Möglichkeit, um das eigene Vermögen langfristig zu sichern und nachhaltig zu helfen.

Eine selbständige Stiftung wird staatlich von der sogenannten Stiftungsaufsicht kontrolliert.

Natürlich benötigst du für eine eigene Stiftung Kapital. In den meisten Fällen ist ein kleiner fünfstelliger Betrag notwendig. Mit weniger Kapital kannst du aber auch helfen, zum Beispiel mit einer Zustiftung oder Spende an eine Stiftung.

Ansprechpartnerin Stiftungen

Für alle Fragen oder Anmerkungen zu dem Thema Stiftungen stehe ich gern zur Verfügung.

Bettina Müller

Bereich Fördern, Stiften, Vererben

Geprüfte Transparenz

Die DLRG ist Mitglied im Deutschen Spendenrat e.V. und gehört zu den ersten Organisationen, die dessen neues Spendenzertifikat am 01. Juni 2023 erhalten haben. Das neue Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. ist das einzige Prüfverfahren in Deutschland, bei dem Wirtschaftsprüfer die Qualitätskontrolle des Spendenzertifikats übernehmen. Die jeweils für drei Jahre gültige Verleihung belegt, dass die DLRG mit den ihr anvertrauten Geldern verantwortungsvoll und transparent im Sinne der angegebenen Ziele und Regeln umgeht.

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Wir finden, dass ein Menschenleben nicht mit Geld aufzuwiegen ist, trotzdem brauchen wir es, um spezielle Ausrüstung, Boote und Grund- und Weiterbildung unserer Retter zu finanzieren. Ob in regelmäßigen Intervallen oder einmalig, deine Spende zählt und macht dich zu unserem Helden.

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