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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG e.V. findest du hier .
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Die DLRG führt kein zentrales Register und kann daher auch keine Kündigungen von Mitgliedschaften in den Ortsgruppen annehmen oder bestätigen. Bitte wende dich an die Ortsgruppe, bei der du Mitglied bist. Falls du die Adresse nicht kennst, gehe bitte auf die Seite: "Finde uns in der Nähe. Die DLRG deutschlandweit". Dort werden DLRG-Ortsgruppen in deiner Umgebung und die Kontaktdaten angezeigt. Wenn du den Namen der Ortsgruppe kennst, suchen wir auf Anfrage auch gerne die Kontaktdaten raus.
In der Regel ist eine Kündigung immer nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss bis zum 30. September bei der örtlichen Gliederung eingegangen sein. Bei später eingehenden Kündigungen verlängert sich die Mitgliedschaft bis zum Ablauf des Folgejahres.
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