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Sprechfunk (Information und Kommunikation)

Zur Sicherstellung einer effektiven Hilfeleistung – auch bei Gefahren im und am Wasser – ist die Realisierung einer optimalen Rettungskette mit lückenlosen und störungsfreien Kommunikationswegen wichtige Grundvoraussetzung. Die Sicherstellung dieser Kommunikationswege über den sog. Sprechfunk ist eine der Schwerpunktaufgaben des Fachbereichs Information und Kommunikation (IuK).

Im Funkbetrieb arbeiten die DLRG-Gliederungen überwiegend im DLRG-Betriebsfunk und im sogenannten BOS-Funk (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben). Einige DLRG-Gliederungen arbeiten darüber hinaus zusätzlich im Binnenschifffahrtsfunk und/oder Seeschifffahrtsfunk.

Der BOS-Funk ermöglicht die Kommunikation zwischen verschiedenen Hilfsdiensten und den Leitstellen. Es wird zwischen Sprechfunkverkehr im 4m-Band-Bereich und im 2m-Band-Bereich unterschieden. Der 2m-Band-Bereich wird auf Grund seiner geringeren Reichweite zur Kommunikation innerhalb einer Einsatzstelle eingesetzt und daher auch allgemein „Einsatzstellenfunk“ genannt. Der 4m-Band-Bereich dient hauptsächlich der Kommunikation zwischen Einsatzfahrzeugen und der Leitstelle.

Der BOS-Funk befindet sich derzeit in der Übergangsphase vom analogen BOS-Funk zum digitalen BOS-Funk. Die Einführung des „Digitalen BOS-Funks“ stellt die DLRG in den kommenden Jahren vor eine große Herausforderung, da umfangreiche Schulungsmaßnahmen für die Einsatzkräfte ebenso bewältigt werden müssen wie die Anschaffung digitaler Funkgeräte.

Der Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist die einzige Möglichkeit, auf Binnenschifffahrtsstraßen Nachrichten, die sich auf den Schutz von Personen, den Kurs oder die Sicherheit von Schiffen beziehen, auszutauschen. Zudem lässt sich die Kommunikation bei Schleusungen erheblich vereinfachen. Gerade bei Einsätzen auf Binnenschifffahrtstraßen ist eine Kommunikation mit allen Beteiligten, wie Wasserschutzpolizei, Berufsschifffahrt, usw. notwendig und ausschließlich über den Schiffsfunk zu ermöglichen. Gesetzliche Bestimmungen schreiben z. B. bei Hochwasser auf dem Rhein zwingend ein Binnenschifffahrtsfunkgerät vor.

Der Seeschifffahrtsfunk ist prinzipiell das Gegenstück zum Binnenschifffahrtsfunk, für den es jedoch unterschiedliche Nutzungsberechtigungen gibt. Für die Einsatzkräfte der DLRG ist in erster Linie das Dienst-Funkbetriebszeugnis (DFbz) interessant. Das DFbz berechtigt zur Teilnahme am Seefunkdienst im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für Ultra Kurzwelle (UKW). Es kann in ein „Short Range Certificate (SRC)“ für die private Nutzung auf Sportbooten umgeschrieben werden. „Short Range“ bezieht sich dabei auf die Reichweite des Seefunkdienstes von bis zu ca. 35 Seemeilen. 

Der DLRG-Betriebsfunk dient hingegen ausschließlich internen Zwecken. Er wird daher überwiegend im Wasserrettungsdienst der DLRG oder bei Großschadensereignissen, die zusätzlich eine verbandsinterne Kommunikation erfordern, eingesetzt.

Jeder Sprechfunkverkehrskreis nutzt eigene, speziell auf die Anforderungen und Frequenzbereiche ausgelegte Sprechfunkgeräte und unterliegt eigenen Vorschriften, Regelungen, Ausbildungen und Prüfungen.

Die DLRG bildet ihre Einsatzkräfte und Rettungsschwimmer sowohl im eigenen DLRG-Betriebsfunk wie auch im BOS-Sprechfunk aus. Diese Ausbildungen, die überwiegend praktische Anteile beinhalten, sind die Grundlage für einen reibungslosen und disziplinierten Funkverkehr innerhalb der DLRG und mit anderen Hilfsdiensten und Leitstellen im BOS-Funk. Diese Sprechfunkausbildungen gehören zu den Grundfertigkeiten im Wasserrettungsdienst.

Für die Funkzeugnisse UBI und DFbz bereitet die DLRG ihre Einsatzkräfte nach der lokalen Notwendigkeit auf die amtlichen Prüfungen vor.

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