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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG e.V. findest du hier.
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Die zentrale Bewerbungs- und Koordinierungsstelle ZWRD-K koordiniert den Einsatz der Rettungsschwimmer, deren Qualifizierung sowie die Bereitstellung der Stationsausstattung und den Betrieb von Wasserrettungsstationen. Darüber hinaus vermietet sie bei Bedarf Rettungsmittel an die betreuten Wasserrettungsstationen und sorgt für deren kurzfristige Reparatur.
Du bist auf der Suche nach einem freien Platz? Dann schau doch mal in die untenstehenden Links!
Küste Niedersachsen: Wachgänger, Bootsführer, Wachführer
Küste Schleswig-Holstein: Wachgänger, Bootsführer, Wachführer
Küste Mecklenburg-Vorpommern: Wachgänger, Bootsführer, Wachführer
Gerne beraten wir Dich.
Schreib uns einfach eine E-Mail: zwrd-k@dlrg.de
oder ruf uns unter der 05723/ 955 450 an.
Wir freuen uns auf Dich!
Eine Teilnahme am Zentralen Wasserrettungsdienst ist ohne diese Nachweise der Einsatzfähigkeit nicht möglich. Alternativ kann die Einsatzfähigkeit durch Vorlage des DRSA Silber (nicht älter als zwei Jahre) nachgewiesen werden. Die jeweilige Prüfung muss vor Anreise an die Küste erfolgt sein.
Baden-Württemberg: | 22.05. – 05.06.21 und 21.08. – 11.09.21 |
Bayern: | 22.05. – 05.06.21 und 21.08. – 11.09.21 |
Berlin: | 26.06. – 17.07.21 und 09.10. – 23.10.21 |
Brandenburg: | 26.06. – 17.07.21 und 09.10. – 23.10.21 |
Bremen: | 07.08. – 28.08.21 und 15.10. – 30.10.21 |
Hamburg: | 26.06. – 17.07.21 und 02.10. – 16.10.21 |
Hessen: | 07.08. – 28.08.21 und 08.10. – 23.10.21 |
Mecklenburg-Vorpommern: | 19.06. – 10.07.21 und 02.10. – 08.10.21 |
Niedersachsen: | 24.07. – 14.08.21 und 16.10. – 29.10.21 |
Nordrhein-Westfalen: | 03.07. – 24.07.21 und 09.10. – 23.10.21 |
Rheinland-Pfalz: | 07.08. – 28.08.21 und 09.10. – 23.10.21 |
Saarland: | 17.07. – 07.08.21 und 16.10. – 30.10.21 |
Sachsen: | 14.08. – 04.09.21 und 23.10. – 30.10.21 |
Sachsen-Anhalt: | 08.05. – 24.05.21 und 14.08. – 04.09.21 |
Schleswig-Holstein: | 19.06. – 10.07.21 und 02.10. – 16.10.21 |
Thüringen: | 14.08. – 04.09.21 und 23.10. – 30.10.21 |
Der Wasserrettungsdienst wird von Mai bis September, an einigen Stationen auch bis Oktober durchgeführt. In der Vor- und Nachsaison (1. Mai - 30. Juni/ 1. September - 30. September) bieten sich besondere Vorteile:
Die Reisekostenregelungen sind in allen drei Küstenbundesländern (Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern) einheitlich.
In der Vor- und Nachsaison bei mindestens 7 aufeinander folgenden Tagen Wasserrettungsdienst 100 % der Fahrtkosten.
In der Hauptsaison (1. Juli - 31. August) bei mindestens 14 aufeinander folgenden Tagen Wasserrettungsdienst 100% der Fahrtkosten. Die Fahrkostenerstattung erfolgt grundsätzlich nach dem Tarif der Deutschen Bahn unter Ausnutzung aller Rabatte (Spartarife, Bahncard, usw.). Bei Anreise mit öffentlichen Verkehrsmittel muss der günstigste Tarif in Anspruch genommen werden. Die Fahrkarte gilt als Vorlagebeleg bei der Abrechnung der Fahrtkosten. Es empfiehlt sich aufgrund eines begrenzten Kontingents, ermäßigte Fahrkarten frühzeitig zu buchen. Evtl. notwendige Kosten für Bus- bzw. Kleinbahnnutzung werden erstattet. Fernbusse sind eine günstige Alternative zur Bahn.
Bei Anreise ohne öffentliche Verkehrsmittel werden Fahrtkosten gestaffelt nach Entfernung erstattet; auf dem Wachauftrag wird der Erstattungsbetrag angegeben. Dieser basiert auf der PLZ-Entfernung zwischen Wohn- und Einsatzort und ist in 50km-Radien unterteilt. Anspruch hierauf besteht nur, wenn auch Kosten entstanden sind. Bei z.B. der Bildung von Fahrgemeinschaften oder Anreise von anderen, näher liegenden Orten reduziert sich der Erstattungsbetrag entsprechend.
Rettungsschwimmer, die zum Wasserrettungsdienst mit Familien anreisen möchten und über ein eigenes Zelt oder einen Wohnwagen verfügen, können auf Campingplätzen eingesetzt werden. In der Vor- und Nachsaison kann an einzelnen Standorten nach Absprache eine kostengünstige Unterbringung von Familienangehörigen erfolgen.
Im Rahmen des Job-AQTIV-Gesetzes können Arbeitssuchende zusätzlich zum festgelegten Urlaub drei Wochen ehrenamtlich als Rettungsschwimmer tätig werden. Das Tagegeld schränkt den Leistungsbezug nicht ein!
Der tägliche Wachdienst ist von 9.00 bis 18.00 Uhr. Der Bewerber verpflichtet sich, standardgemäße DLRG-Einsatzkleidung zu tragen. Die Materialstelle der DLRG bietet ein Grundpaket für die Einsatzkräfte im ZWRD-K zum Sonderpreis an, solange der Vorrat reicht (Sonderbestellschein kann bei der Materialstelle in Bad Nenndorf angefordert, Tel. 05723.955-600 oder im Internetshop heruntergeladen werden unter https://shop.dlrg.de. Schnorchelausrüstung ist mitzubringen. Die Teilnahme an den prakt. Übungen vor Ort ist obligatorisch.
Die Unterkunft ist frei. Verpflegung wird gestellt oder als Verpflegungsgeld ausgezahlt. Darüber hinaus bekommen Rettungsschwimmer 5,- Euro pro Wachtag (mit gültiger Fachausbildung WRD 6,- Euro), Wachführer 7,50 Euro. An- und Abreisetag werden als ein Wachtag gerechnet.
Jeder eingesetzte Rettungsschwimmer ist im Rahmen dieser Tätigkeit über die gesetzliche Unfallversicherung lt. Sozialgesetzbuch (SGB) versichert. Diese Versicherung schließt Fahrzeuge nicht ein! Private Kraftfahrzeuge sind bei Hin- und Rückreise sowie dienstlich bedingten Fahrten im ZWRD-K kostenfrei versichert.
Zwei Rettungsschwimmer besuchen mit dem Rad die Wasserrettungsstationen von Borkum bis Usedom und berichten darüber in ihrem Blog.
Trainiere mit DLRG-Rettungsschwimmern direkt am Ostseestrand, erlebe den Alltag einer Wachstation hautnah mit und lerne selbst Leben zu retten!
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