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Der Weg zum Sprechfunker und weiterführende Qualifikationen

Die Sprechfunk-Ausbildung der DLRG wird überwiegend in regionalen Sprechfunklehrgängen durchgeführt. Sie richtet sich nach der Prüfungsordnung Sprechfunk (PO7) und den bundeseinheitlichen Ausbildungsvorschriften im Bereich Sprechfunk.

Durch die einheitliche Sprechfunkunterweisung für jeden im Wasserrettungsdienst eingesetzten Rettungsschwimmer der DLRG, die überwiegend praktische Ausbildungsanteile beinhaltet, ist die Grundlage für einen disziplinierten Sprechfunkverkehr geschaffen.

Da diese Ausbildung bereits mit zwölf Jahren begonnen werden kann, ist bei den 16-jährigen Einsatzkräften der DLRG bereits ein so guter Ausbildungsstand eingetreten, dass der Umgang mit den Kommunikationseinrichtungen "im Schlaf" beherrscht wird.

Die Aus- und Fortbildungen von Sprechfunkern wird in der Regel durch die Gliederungen der Bezirks- und Ortsgruppenebene sichergestellt. Die Aus- und Fortbildung von Sprechfunk-Ausbildern ist in erster Linie Aufgabe der einzelnen Landesverbände. Auf der Ebene des Bundesverbandes der DLRG werden in erster Linie die Aus- und Fortbildung der Multiplikatoren sichergestellt.

 

Sprechfunkunterweisung DLRG Betriebsfunk - 710

Die Sprechfunkunterweisung DLRG-Betriebsfunk berechtigt zur Teilnahme am Sprechfunkverkehr auf den DLRG Kanälen. Sie ist als Grundausbildung für jede Einsatzkraft anzusehen und Teil der Basisausbildung Einsatzdienste.​

DLRG Sprechfunker - 711

Die Qualifikation zum DLRG Sprechfunker ist eine Erweiterung und Vertiefung der "Sprechfunkunterweisung DLRG-Betriebsfunk (710)".

BOS-Sprechfunker -analog- - 712

Die Ausbildung zum BOS-Sprechfunker ist für die Bedienung von BOS-Funkgeräten erforderlich.

BOS-Sprechfunker -digital- - 715

Die Ausbildung zum BOS-Sprechfunker -digital- ist für die Bedienung von BOS-Digitalfunkgeräten erforderlich.

UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) - 721

Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist die amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen.

Dienst-Funkbetriebszeugnis (DFbz) - 722

Das Dienst-Funkbetriebszeugnisses (DFbz) als Befähigungsnachweis für den Seefunkdienst ist die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW auf Fahrzeugen von Behörden oder Fahrzeugen die im Auftrag von Behörden arbeiten. Innerhalb der DLRG wird es auf allen Booten, die mit einer UKW-Seefunkanlage ausgerüstet sind, zwingend als gültiges Seefunkzeugnis benötigt.

Ausbilder Sprechfunk - 781

Die Ausbilderqualifikation "Ausbilder Sprechfunk" wird zur Ausbildung der Qualifikationen

  • 710 Sprechfunkunterweisung DLRG-Betriebsfunk
  • 711 DLRG-Sprechfunker • 712 BOS-Sprechfunker - analog

benötigt.

Ausbilder BOS -digital- - 782

Die Ausbilderqualifikation "Ausbilder BOS -digital-" berechtigt zur Ausbildung der Qualifikation • 715 BOS-Sprechfunker -digital-

Multiplikator Sprechfunk - 791

Multiplikator Digitalfunk - 792

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