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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG e.V. findest du hier .
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Sicher schwimmen zu können ist überlebenswichtig. Diese Fähigkeit schützt Kinder im und am Wasser, ermöglicht zugleich gesellschaftliche Teilhabe und schafft Zugang zu einer besonders gesunden Bewegungsform. Doch noch immer verlassen zu viele Kinder in Deutschland die Grundschule, ohne sicher schwimmen zu können. Mit dem neuen Modellvorhaben „Deutschland lernt Schwimmen“ will das Bundeskanzleramt deshalb gemeinsam mit dem Deutschen Schwimm-Verband e.V. (DSV) und der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) die Schwimmausbildung nachhaltig stärken. Im Mittelpunkt stehen zusätzliche Schwimmlernangebote durch gezielte Kooperationen vor Ort, die bessere Vernetzung bestehender Strukturen und der Aufbau zusätzlicher Ausbildungskapazitäten. Bis Ende 2029 sollen so insbesondere für Kinder mit erschwertem Zugang neue Möglichkeiten geschaffen und übertragbare Lösungsansätze erprobt werden.
„Schwimmen zu können, ist der beste Schutz gegen das Ertrinken. Deshalb gehört es zur Bildung dazu wie das Lesen, Schreiben und Rechnen. Mit dem Modellprojekt können wir in den kommenden vier Jahren starke Hebel in Bewegung setzen und so einen wichtigen Beitrag leisten, dass wieder mehr Kinder in Deutschland sichere Schwimmerinnen und Schwimmer werden“, sagt DLRG Präsidentin Ute Vogt.
Mit dem Modellvorhaben sollen neue Lösungswege für Herausforderungen entwickelt und erprobt werden, die das Schwimmenlernen vielerorts erschweren. Ansätze, die sich in der Praxis bewähren, können anschließend auf andere Regionen übertragen und dort an die jeweiligen Bedingungen angepasst werden. So soll das Programm langfristig dazu beitragen, dass wieder mehr Kinder in Deutschland sicher schwimmen können. Im Herbst ist ein erster Förderaufruf geplant, bei dem sich lokale Kooperationen um eine Förderung bewerben können.
Mit der ersten Säule von „Deutschland lernt Schwimmen“ wird die Zusammenarbeit vor Ort gestärkt. Schulen, Kitas, Ganztagseinrichtungen, Schwimmvereine, DLRG-Gliederungen und weitere lokale Partner sollen gemeinsam zusätzliche Angebote zur Wassergewöhnung und zum Schwimmenlernen schaffen. Im Fokus stehen insbesondere Kinder, für die der Zugang zu solchen Angeboten bislang erschwert ist.
Gefragt sind Lösungen, die zu den jeweiligen Bedingungen vor Ort passen. Gefördert werden können beispielsweise Projekte, die zusätzliche Wasserzeiten ermöglichen, qualifiziertes Ausbildungspersonal einbinden oder Transport- und Begleitangebote organisieren. Auch inklusive Angebote und neue Formen der Zusammenarbeit können Teil eines Kooperationsprojekts sein.
Im Rahmen der Säule 1 „Kooperationsprojekte“ werden modellhafte Kooperationen gefördert, die zusätzliche Schwimmlern- und Wassergewöhnungsangebote für Kinder schaffen und bestehende Zugangshürden abbauen.
Das Wichtigste auf einen Blick
Antragsfrist: 31. Januar 2027
Förderzeitraum: nach erfolgter Förderentscheidung, voraussichtlich ab 1. März 2027, bis 31. Dezember 2029
Antragstellung: ausschließlich mit den dafür bereitgestellten Formularen
Einreichung: vollständiger Antrag als PDF per E-Mail (Mailadresse wird noch bekannt gegeben)
Maßgeblich für die Förderung sind die gemeinsam mit dem Förderaufruf veröffentlichten Fördergrundsätze des Bundeskanzleramtes für Säule 1. Grundsätzlich sind zwei Förderaufrufe pro Jahr vorgesehen.
Hinweise zur Antragstellung
Die verbindlichen Formulare und Anlagen für die Antragstellung werden zeitnah auf dieser Seite bereitgestellt.
Wichtig: Eine Antragstellung ist ausschließlich unter Verwendung der bereitgestellten Formulare möglich. Anträge, die nicht mit diesen Formularen eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Dokumente
Fördergrundsätze Säule 1
Verbindliche Formulare
Die für die Antragstellung erforderlichen Formulare und Anlagen werden zeitnah hier bereitgestellt.
In vielen Regionen gibt es engagierte Vereine, Schulen, Kitas und weitere Einrichtungen, die mehr Kindern das Schwimmen ermöglichen möchten. Häufig fehlt jedoch die Zeit oder die personelle Kapazität, um Bedarfe zu erfassen, Partner zusammenzubringen und gemeinsame Angebote dauerhaft zu organisieren.
Hier setzen die regionalen Schwimmlotsen an. Sie vernetzen die beteiligten Akteure, führen verfügbare Wasserzeiten, Ausbildungspersonal und Zielgruppen zusammen und unterstützen den Aufbau neuer Kooperationen. DLS fördert solche Koordinationsstrukturen in bis zu 15 Modellregionen und untersucht, wie die Zusammenarbeit vor Ort langfristig gestärkt werden kann.
Im Rahmen der Säule 2 „Schwimmlotsen“ werden modellhafte Kooperationen gefördert, die zusätzliche Schwimmlern- und Wassergewöhnungsangebote für Kinder schaffen und bestehende Zugangshürden abbauen.
Das Wichtigste auf einen Blick
Antragsfrist: 31. Januar 2027
Förderzeitraum: nach erfolgter Förderentscheidung, voraussichtlich ab 1. März 2027, bis 31. Dezember 2029
Antragstellung: ausschließlich mit den dafür bereitgestellten Formularen
Einreichung: vollständiger Antrag als PDF per E-Mail (Mailadresse wird noch bekannt gegeben)
Maßgeblich für die Förderung sind die gemeinsam mit dem Förderaufruf veröffentlichten Fördergrundsätze des Bundeskanzleramtes für Säule 2. Grundsätzlich sind zwei Förderaufrufe pro Jahr vorgesehen.
Hinweise zur Antragstellung
Die verbindlichen Formulare und Anlagen für die Antragstellung werden zeitnah auf dieser Seite bereitgestellt.
Wichtig: Eine Antragstellung ist ausschließlich unter Verwendung der bereitgestellten Formulare möglich. Anträge, die nicht mit diesen Formularen eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Dokumente
Fördergrundsätze Säule 2
Verbindliche Formulare
Die für die Antragstellung erforderlichen Formulare und Anlagen werden zeitnah hier bereitgestellt.
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