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FAQ für Einsatzstellen

Ihr habt Fragen zum Bundesfreiwilligendienst? Ihr denkt darüber nach, in eurer Gliederung selbst einen BFD anzubieten, seid euch aber noch nicht ganz sicher? Hier gibt's Antworten auf die wichtigsten Fragen. Sollte eine Frage nicht dabei sein, nehmt einfach Kontakt mit uns auf – und wir helfen euch gerne weiter.

Welchen Nutzen hat der BFD für mich als Einsatzstelle?
Die Anerkennung als Einsatzstelle bietet gleich mehrere Vorteile auf einmal. Auf der einen Seite schaffen Sie die Basis für eine nachhaltige Unterstützung Ihrer Gliederung und bringen die Freiwilligen ins Ehrenamt. Die Tätigkeiten, bei denen die Freiwilligen Sie und Ihre Einsatzstelle unterstützen können, sind vielfältig: vom Einsatz im Wasserrettungsdienst, über die Mitarbeit in der Schwimmausbildung und im Vereinsmanagement bis hin zu Projekten in Ganztagsschulen oder Kindergärten. Auf der anderen Seite verhelfen Sie vor allem jungen Menschen zu sozialem Engagement, Lebenserfahrung und fördern zudem ihre individuellen Fähigkeiten.

Was sind die Aufgaben als Einsatzstelle?
Einsatzstellen müssen einen arbeitsmarktneutralen und gemeinwohlorientierten Einsatz der Freiwilligen gemäß DLRG-Satzung gewährleisten sowie dafür sorgen, dass die Freiwilligen nur mit ihrem Alter und ihren Fähigkeiten entsprechenden Aufgaben betraut werden. Darüber hinaus muss in der Einsatzstelle eine Fachkraft (Betreuer) für die Anleitung und Begleitung benannt werden, die die Freiwilligen in die Einrichtung einführt, für die Zuweisung des Aufgabenbereichs und die fachliche Anleitung sowie für die regelmäßige, persönliche und fachliche Begleitung verantwortlich ist. Diese Fachkraft muss mindestens eine Ausbilderqualifikation der DLRG oder eine berufliche Eignung vergleichbar mit einer Ausbildereignung vorweisen können.

Welche Kosten kommen auf die Einsatzstelle zu?
Im günstigsten Fall zahlen Einsatzstellen lediglich die monatlichen Qualifizierungskosten in Höhe von 100 Euro pro Freiwilligen. Die Kosten für ein Taschengeld von 200 Euro monatlich und die Sozialversicherungsbeiträge übernimmt der Bundesverband. Sofern Einsatzstellen zusätzliche Leistungen wie beispielsweise ein höheres Taschengeld oder Zuschüsse zu Unterkunft und Verpflegung erbringen möchten, ist dies nach Absprache und auf eigene Kosten möglich. Auch das Projekt „Seepferdchen für alle!“ und "DLRG im Kindergarten" bieten eine gute Chance, Kosten zu sparen. Unter Umständen übernimmt NIVEA die gesamten Kosten für die Freiwilligen, wenn diese beispielsweise mindestens 30 Kindergartentage durchgeführt haben. Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier.

Wer kann Bundesfreiwilligendienst leisten?
Den BFD können alle Bürgerinnen und Bürger leisten, die ihre Schulpflicht absolviert haben (je nach Bundesland nach neun oder zehn Schulbesuchsjahren).

Für welchen Zeitraum können sich die Freiwilligen verpflichten?
Die Regeldauer sind 12 Monate. Der BFD kann aber auch auf sechs Monate verkürzt oder auf 18 Monate verlängert werden. Personen über 27 Jahre können auch in Teilzeit (mindestens 20 Stunden pro Woche) tätig werden.

Was muss ich als interessierte Gliederung tun, um Einsatzstelle zu werden?
Dazu muss der ausgefüllte Anerkennungsantrag beim DLRG-Bundesverband eingereicht werden. Dieser beinhaltet außerdem: Tätigkeitsbeschreibung (Beispiele dazu befinden sich im Download-Bereich des ISC), Freistellungsbescheid des Finanzamtes sowie die Satzung der DLRG-Gliederung. Sobald die Gliederung vom Bundesamt (BAFzA) anerkannt wurde, schließt die Einsatzstelle mit der Zentralstelle (Bundesverband) eine Rahmenvereinbarung zum BFD in der DLRG. 

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