Kontakt

Nimm Kontakt auf

Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG e.V. findest du hier .

Chat-Icon

Chatten

Hier treffen sich DLRG-Mitglieder und Interessierte aus ganz Deutschland.

Kontakt-Icon

Kontakt

Schreib uns eine E-Mail mit Fragen, Kommentaren oder Feedback.

Newsletter-Icon

Newsletter

Melde dich zu unserem Newsletter an!

Dopingprävention im Leistungssport

Das Thema Doping verfolgte uns während der Olympischen Spiele täglich in den Medien. Die Enthüllungen der ARD-Dopingredaktion um Hajo Seppelt verschafften dem Thema erneute Brisanz. Auch in der DLRG wird Leistungssport betrieben und obwohl die Rettungssportler ihren Sport als Amateure ausüben, unterliegen sie den Anti-Doping-Regeln der NADA (Nationale Antidoping Agentur) und der WADA (Welt Antidoping Agentur).

Der Bundeskader der DLRG wird in vier Kategorien unterteilt: A-, B-, C- und D/C-Kader. Die persönlichen Daten dieser Athleten werden jährlich (jeweils zum 28. Februar) an den DOSB und an die NADA übermittelt, um Trainings- und Wettkampfkontrollen durchführen zu können. Alle im DLRG-Bundeskader geführten Sportler können durch die NADA zu Dopingkontrollen gebeten werden. Die Kontrolleure kommen ohne Voranmeldung entweder zur Heimatadresse oder zur Trainingsadresse des Sportlers und nehmen eine Urinprobe.
Während einer Trainingskontrolle spricht der Kontrolleur den Sportler direkt an und zeigt seinen Ausweis. Der Athlet muss sein Training nicht unterbrechen und kann die Probe auch nach dem Training oder in einer Pause abgeben, er muss sich aber jederzeit im Blickfeld des Kontrolleurs befinden. Der Sportler muss sich bei der Kontrolle ausweisen. Er muss die Möglichkeit haben, ein Testkit aus mehreren auswählen zu können. Das Testkit muss ordnungsgemäß verpackt und die Flaschen müssen versiegelt sein. Die Codes auf Flaschen und Verpackung müssen identisch sein. Sie dienen der Anonymisierung der Probe im Labor.
Bei der Urinabgabe ist den Anweisungen des Kontrolleurs Folge zu leisten. Bei Athleten unter 16 Jahren entfällt die Sichtkontrolle vor der Urinabgabe. Es muss eine Mindestmenge von 90 Milliliter Urin abgegeben werden (A- und B-Probe). Die Stärke des Urins wird im Anschluss kontrolliert. Falls dieser zu dünn ist, muss die Probe wiederholt werden.
Der Athlet muss die Einnahme aller Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel der vergangenen sieben Tag angeben. Der Athlet darf selbst entscheiden, ob die Probe anonym für wissenschaftliche Zwecke aufgehoben werden darf. Er hat keinen Nachteil, wenn er sich dagegen entscheidet. Auffälligkeiten können im Anschluss im Feld "Bemerkungen" vermerkt werden. Der Athlet bekommt nur bei einem positiven Befund eine Rückmeldung der NADA.

Während der Dopingkontrolle haben Athleten Rechte (z.B. eine Vertrauensperson hinzuzuziehen) und Pflichten (z.B. sich dem Kontrolleur auszuweisen). Diese gibt es zusammen mit vielen weiteren Infos zum Doping-Kontroll-System unter: www.nada.de/doping-kontroll-system/

Auswirkungen auf das Privatleben

Die NADA organisiert ihre Kontrollen in sogenannten Testpools:

  • Athleten, die einem internationalen "Registered Testing Pool" angehören (iRTP)
  • A-Kader-Athleten der Sportarten der Risikogruppe B und C (DLRG) sind dem Allgemeinen Testpool (ATP) zugeordnet
  • Alle anderen Bundeskaderathleten, die nicht bereits Mitglied des RTP oder NTP sind (B-, C- und D/C-Kader DLRG)

Alle Athleten des RTP und NTP müssen ihre Aufenthaltsdaten im "Anti-Doping Administration and Management System" (ADAMS) abgeben. ADAMS ist die internetbasierte Datenbank der WADA zur Verwaltung von Aufenthaltsinformationen der Athleten, mit der auch die NADA arbeitet. Die Daten werden allein zum Zweck der Kontrollplanung erhoben und gespeichert. In ADAMS müssen folgende Daten eingegeben werden:

  • Adresseingabe: Wohnsitz, Arbeitsplatz/Universität, genutzte Schwimmhalle, Fitnessstudio usw., ggf. Adresse des Partners, andere regelmäßige Aufenthaltsorte
  • Trainingszeiten und Trainingsort sowie geplante Wettkämpfe
  • regelmäßige Tätigkeiten (Uni, Arbeit) mit genauem Zeitfenster, Übernachtungsort, Reisetage, Urlaubstage

Damit einher gehen gravierende Einschnitte in das Privatleben eines Athleten, was eine hohe Disziplin erfordert.

NADAMed-Verbotsliste

Die WADA beziehungsweise NADA veröffentlichen jährlich eine Verbotsliste, in der alle Substanzen und Methoden, die verboten sind, aufgeführt werden. Zukünftig fällt das lästige Blättern und Klicken in PDF-Dateien oder den Taschenkarten weg. Seit Ende 2017 gibt es die NADA Medikamenten Datenbank "NADAMed". Diese Datenbank umfasst circa 3.500 Medikamente und Wirkstoffe, die primär bei Sportlern zum Einsatz kommen.
In medizinischen Notfällen müssen Sportler natürlich nicht auf angemessene Behandlung verzichten. Dies schließt beispielsweise chronische Erkrankungen ein. In diesen Fällen können sie eine Ausnahmegenehmigung (Therapeutic Use Exemptions) beantragen.
Beim Thema Nahrungsergänzungsmittel (NEM) weist die NADA auf die Kölner Liste hin. Diese enthält NEM, die auf Dopingsubstanzen getestet worden sind.

Sportmedizinische Untersuchung

Die A-, B- und C-Kaderathleten der DLRG müssen einmal jährlich an einer sportmedizinischen Untersuchung an einem vom DOSB lizensierten Institut teilnehmen. Der Rettungssport wird hier in der Kategorie 2 geführt, d.h., eine Grunduntersuchung und eine kleine orthopädische Untersuchung sind Pflicht. Hierzu gehören:

  • Internistische Untersuchung (Blutuntersuchung, Urinuntersuchung, EKG Ableitung/Fahrrad)
  • Orthopädische Untersuchung (sportartspezifische Beurteilung des Bewegungs- und des Haltungsapparates)
  • Möglichkeit der gynäkologischen Beratung (Anamnesebogen verbleibt im Institut, nur die Beratung wird vermerkt)

Ziele der Untersuchung sind die Feststellung der Sporttauglichkeit und Belastbarkeit sowie der Erhalt der Gesundheit. Auch wenn es für die D/C-Kaderathleten im Bundesverband keine Pflicht ist, wird allen Rettungssportlern eine regelmäßige sportmedizinische Grunduntersuchung empfohlen. Durch die hohe körperliche Belastung unserer Rettungssportler wird die sportmedizinische und physiotherapeutische Betreuung bei nationalen und internationalen Wettkämpfen immer wichtiger. In Zusammenarbeit mit dem Ressort Medizin versucht der Rettungssport, dieser Problematik durch den Aufbau eines Kompetenzteams "Sportmedizinische Betreuung" gerecht zu werden.

Dokumente zum Download:

Anti-Dopingordnung der DLRG

"Die längste Kontrolle meiner Karriere"

Montagmorgen, 7 Uhr, es klingelt an der Tür. Ich öffne und sehe ein bekanntes Gesicht: Ein Dopingkontrolleur der Firma PWC, die im Auftrag der NADA einen Großteil der Kontrollen in Deutschland durchführt. Ich empfange ihn mit den Worten "Das kann jetzt dauern" und lache. Der Grund: Ich bin erst 15 Minuten vorher aufgestanden, und was ist das Erste, was man nach neun Stunden Schlaf macht? Man geht zur Toilette. Da man in der Regel auch nachts nicht trinkt, stellte sich die Urinabgabe also schwierig dar. In solchen Fällen verbringt man viel Zeit mit dem Dopingkontrolleur. Die Kontrolleure sind in der Regel offene Menschen, schließlich müssen sie auf die Sportler zugehen und auch in intimen Situationen "über die Schulter gucken". Ich habe die Wartezeit mit dem Kontrolleur mit interessanten Anekdoten von vergangenen Kontrollen und Geschichten anderer Sportler überbrückt. Natürlich hat der Kontrolleur ein Getränk von mir angeboten bekommen und ein bis zwei Kekse hat er auch gegessen. Nach einigen Stunden konnte ich die Urinprobe abgeben und der Kontrolleur seiner Arbeit weiter nachgehen. Kontrolleure sind auch nur Menschen und tun ihren Job. Ich habe bisher keine schlechte Erfahrung bei einer Trainingskontrolle gemacht.

Kai-Uwe Schirmer, ehem. Kadersportler und Assistent der Bundestrainerin.

Diese Website benutzt Cookies.

Diese Webseite nutzt Tracking-Technologie, um die Zahl der Besucher zu ermitteln und um unser Angebot stetig verbessern zu können.

Wesentlich

Statistik

Marketing

Die Auswahl (auch die Ablehnung) wird dauerhaft gespeichert. Über die Datenschutzseite lässt sich die Auswahl zurücksetzen.