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Presse

Schwimmen lernen: Neue Baderegeln für Schwimmanfänger

Veröffentlicht: 09.01.2024
Autor: Henning Bock
"Ich sage Bescheid, wenn ich ins Wasser gehe."
  • Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS) veröffentlicht zehn vereinheitlichte Baderegeln
  • Entwicklung in Zusammenarbeit mit Sprachinstitut für bessere Verständlichkeit
  • Im BFS zusammengeschlossene schwimmausbildende Verbände setzen neue Regeln ab sofort ein.
  • Alte Baderegeln sind nicht falsch

Bad Nenndorf. Wer Schwimmen lernen will, der muss sich nicht nur mit dem Wasser vertraut machen – schon für das Seepferdchen-Abzeichen gilt es, auch die Baderegeln zu lernen und zu verstehen. Denn die Kenntnis der Baderegeln ist seit Einführung der Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen vor 40 Jahren ein Teil der Prüfungsbedingungen. In dieser Zeit hat sich allerdings auch der Katalog der prüfbaren Baderegeln deutlich vergrößert. Je nach ausbildendem Verband, Institution oder auch Bad sind unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt, Regeln ergänzt oder auch gestrichen worden. An dieser Stelle hat nun der Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung neu angesetzt.

„Wir haben aus allen alten Regeln zehn allgemeingültige und aktuelle Baderegeln formuliert, die wir künftig in allen im BFS zusammengeschlossenen Verbänden als verbindlich ansehen“, erläutert Katy Völker von der Wasserwacht des DRK, die als Projektleiterin die Neuentwicklung geleitet hat. Ein besonderes Augenmerk wurde dabei auf die leichte Verständlichkeit der Regeln für Kinder im Vorschulalter gelegt. „Deshalb haben wir eng mit einem externen Sprachinstitut zusammengearbeitet. Die Texte sind mehrfach in Kindertageseinrichtungen getestet worden, um sicher zu stellen, dass sie gut verstanden werden“, so Völker.

Aber nicht nur an den Formulierungen wurde gearbeitet, auch über die mitvermittelten Botschaften wurde nachgedacht und so sind auch Baderegeln aus dem neuen Katalog verschwunden, von denen man es nicht unbedingt erwartet hätte. Etwa die, dass man als Nichtschwimmer nur bis zum Bauchnabel ins Wasser gehen soll. „Diese Regel birgt zwei Probleme. In trüben Gewässern wie Seen oder am Meer kann ein Kind nicht unbedingt sehen, dass das Wasser plötzlich sehr viel tiefer wird – und dann ist der eine Schritt weiter unter Umständen schon zu viel, obwohl es eben noch im vermeintlich sicheren Bereich war“, erläutert BFS-Präsident Helmut Stöhr.

„Das zweite Problem ist die Botschaft an die Eltern. Wenn sie denken, mein Kind ist nur bis zum Bauch im Wasser und damit sicher, achten sie vielleicht nicht mehr ganz so genau auf das Kind oder entfernen sich zu weit. Wenn dann etwas passiert, kann es zu spät sein. Wir empfehlen daher dringend, Kinder, die keine sicheren Schwimmer sind - mindestens Schwimmabzeichen Bronze – niemals außer Griffweite zu lassen“, so Stöhr.

Ähnliches galt auch für die Warnungen vor Schifffahrtswegen oder für die eine oder andere eher auf hygienisches Verhalten abzielende Regel. Wichtig dabei: „Alle diese alten Regeln werden durch den neuen Katalog nicht falsch. Wer noch Urkunden oder Unterlagen hat, in denen die alten Regeln abgebildet sind, muss diese jetzt nicht ersetzen“, betont Völker, der auch wichtig ist, dass Kinder eine Prüfung auch bestehen können, wenn sie die alten Regeln beherrschen. „Das ist eine Frage des Übergangs – ich setze da auf das Fingerspitzengefühl der Ausbilder*innen.“

Dies sieht auch BFS-Präsident Helmut Stöhr so: „Die Kenntnis der Baderegeln bedeutet ja nicht, dass ein Kind alle Regeln auswendig daher sagen soll. Vielmehr sollen die Regeln in kindgerechter Weise vermittelt und erklärt werden und das Kind soll dann zeigen, dass es den Sinn dahinter verstanden hat. Sowas geht am besten im Gespräch und über Bilder und Schautafeln – die meisten Verbände haben da eigene Materialien, die nun ebenfalls angepasst werden.“

Die neuen Baderegeln (gültig ab 1.1.2024)

  • Ich gehe nur baden, wenn ich mich gut fühle.
  • Ich gehe nur baden, wenn mir bei Problemen jemand helfen kann.
  • Wenn ich Probleme im Wasser habe, dann rufe ich laut um Hilfe und winke mit den Armen. Ich helfe Anderen, wenn sie im Wasser Probleme haben. Ich rufe nie „Hilfe“, wenn alles in Ordnung ist.
  • Ich sage Bescheid, wenn ich ins Wasser gehe.
  • Ich gehe weder hungrig noch direkt nach dem Essen ins Wasser.
  • Ich kühle mich ab, bevor ich ins Wasser gehe.
  • Ich gehe nur da baden, wo es erlaubt ist. Ich springe nur da ins Wasser, wo das Wasser tief und frei ist.
  • Ich nehme Rücksicht! Ich renne nicht, schubse nicht und drücke niemanden unter Wasser.
  • Schwimmflügel, Schwimmtiere und Luftmatratze sind nicht sicher und schützen mich nicht vor dem Ertrinken.
  • Wenn ich draußen bade, gehe ich sofort aus dem Wasser, wenn es blitzt, donnert oder stark regnet.
  • Baden bei Gewitter ist lebensgefährlich.

Kontakt:

Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS)
Geschäftsstelle - c/o DLRG Service GmbH – Im Niedernfeld 2 – 31542 Bad Nenndorf
Leiter der Geschäftsstelle: Henning Bock

Tel: 05723.955-711, Mail: gst(at)bfs-schwimmausbildung.de

Über den BFS:

Der Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS) ist ein Zusammenschluss von Verbänden, die in der Schwimmausbildung aktiv sind. Hervorgegangen ist  der  BFS  aus  den  so  genannten  befreundeten  Verbänden,  die seit 1977/78 zusammen mit der Kultusministerkonferenz die Prüfungsbedingungen (Deutsche Prüfungsordnung) für die Schwimmabzeichen (heute: Seepferdchen, Deutsche Schwimmabzeichen) festlegen. Präsident des BFS ist Helmut Stöhr (DLRG).

Ziel des BFS ist es, die Breitenausbildung im Schwimmen in Deutschland zu fördern, die Einheitlichkeit der Aus- und Fortbildung im Schwimmen innerhalb der Mitgliedsverbände sicherzustellen, die Anerkennung und Befolgung der Prüfungsordnung auch durch andere Organisationen und Institutionen anzuregen und zu fördern und zu gewährleisten, dass nur die gemeinsam vereinbarten Abzeichen und Urkunden verwendet werden.

Mitgliedsverbände des BFS sind der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), der Bundesverband Deutscher Schwimmmeister (BDS), die Deutsche Lebens-Rettungs- Gesellschaft (DLRG), die Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuz (DRK), der Deutsche Schwimmverband (DSV), sowie der Verband Deutscher Sporttaucher (VDST).

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