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Sicherheitstipps für Erzieher, Lehrer, Übungsleiter und andere Aufsichtspersonen

  • Die Aufsichtspersonen müssen „rettungsfähig“ sein (eine rechtliche Mindestvorgabe für dieses Qualifikationsmerkmal wird z. B. durch die Erlasse der Kultusministerien der Länder definiert).
  • Die DLRG und die BAG Kindersicherheit empfehlen im Hinblick auf die Rettungsfähigkeit allerdings ausdrücklich den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Silber. Für weitere zusätzliche Begleitpersonen wäre der Besitz des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze die Mindestanforderung.
  • Die Rettungsfähigkeit sollte regelmäßig (spätestens alle drei Jahre) erneut praktisch nachgewiesen und Erste-Hilfe-Kenntnisse aufgefrischt werden.
  • Mit der Schwimmausbildung betraute fachfremde Lehrkräfte müssen über Kenntnisse in der Methodik des Schwimmunterrichts verfügen.
  • Die Aufsichtsperson befindet sich in einer Garantenstellung und die daraus resultierende Verantwortung ist nicht delegierbar (auch nicht z. B. auf Schwimmmeister!).
  • Das Schwimmen und Baden von Kindergruppen darf aus Sicherheitsgründen nur an öffentlichen und beaufsichtigten Badestellen erfolgen.
  • Grundsätzlich sollte beachtet werden, dass Schwimmen und Baden an der See stets mit besonderen Gefahren verbunden (Brandung, Wellen) sein kann.
  • Die Kinder einer badenden Gruppe sollten sich zwecks besserer Unterscheidungsmöglichkeiten optisch vom „normalen“ Badegast abheben (z. B. durch farbige Badekappen).
  • Eine Gruppengröße von maximal 15 Kindern sollte in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten nicht überschritten werden.
  • Die Badezeit ist zu begrenzen und individuelle Besonderheiten von Kindern, z. B. schnelles Auskühlen/Frieren, hat konsequent zur Beendigung des Badens zu führen.
  • Bei gemischten Gruppen sollten Nichtschwimmer und schwimmfähige Kinder unbedingt in entsprechend getrennte Betreuungsgruppen aufgeteilt und jeweils gesondert beaufsichtigt werden.
  • Eine Schwimmausbildung ist immer räumlich vom öffentlichen Badebetrieb getrennt durchzuführen.

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